Basel Atomkraftwerke nicht unzerstörbar

Die Oberbadische
Die Atomkraftwerke in der Region – hier Meiler des AKW Fessenheim – sind laut einer Untersuchung der Atomaufsichtsbehörde Ensi bei einem terroristischen Flugzeugabsturz nicht unzerstörbar. Foto: dpa/Patrick Seeger

Sicherheit: Ensi hat geheime Analyse der Gefahr durch einen terroristischen Flugzeugabsturz erstellt

Die Schweizer Atomkraftwerke sind laut der Aufsichtsbehörde Ensi bei einem terroristischen Flugzeugabsturz „nicht unzerstörbar“. Einzelheiten einer geheimen Analyse zur Gefahr nennt die Aufsichtsbehörde nicht. Es bestehe ein gemeinsames Interesse am Schutz sensibler Daten, hieß es.

Regio (sda/awp). Die Nachrüstungen und Erweiterungen der Notfallmaßnahmen hätten den Schutzgrad bezüglich eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes weiter erhöht, hielt Georg Schwarz, stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi), in einem Interview fest. Das Interview wurde auf der Website des Ensi publiziert.

Die Atomaufsichtsbehörde hatte nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA von den AKW-Betreibern eine vertiefte Analyse zur nuklearen Sicherheit bei einem vorsätzlichen Absturz eines Verkehrsflugzeugs auf ein AKW verlangt. Im August 2018 gab das Ensi bekannt, die AKW erfüllten die Vorgaben des Regelwerks bezüglich eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes. Die detaillierten Daten, Methoden und Resultate zu den Untersuchungen würden im Interesse der nationalen und internationalen Maßnahmen zur Terrorismusprävention und damit zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht veröffentlicht.

Ende 2020 verlangten zwei Personen Einsicht in die geheimen Überprüfungsunterlagen. Es kam mit den Antragstellern zu Verhandlungen, die auf dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsgesetz basierten.

Tests im Flugsimulator decken Mögliches ab

Über das Resultat dieser Verhandlungen informierte Ensi-Vizedirektor Schwarz nun im Interview auf der Ensi-Website. Bei der Analyse seien vom Propellerturbinen-Flugzeug bis zum Supergroßraumflugzeug (Airbus A 380) alle Größenklassen abgedeckt worden.

Bei den Versuchen in Flugsimulatoren sei ein ganzes Spektrum von Anfluggeschwindigkeiten und -winkeln und den Tankfüllbeständen untersucht worden. Mehr dürfe er dazu nicht bekannt geben, hält Schwarz fest. Die geforderten Angaben schienen Details zu sein, doch sie seien für die „Optimierung“ eines Angriffs relevant.

„Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Untersuchungen auch für Kernkraftwerke in anderen Ländern von Bedeutung sind“, wird Schwarz weiter zitiert. „Entsprechend bestehen gegenseitige internationale Verpflichtungen zum Schutz von sabotagerelevanter Information.“

Mit den Simulatorversuchen seien bezüglich Zielgenauigkeit und Anfluggeschwindigkeiten die Grenzen des fliegerisch Möglichen ausgelotet worden. Diese Daten könnten selbstverständlich nicht veröffentlicht werden.

Terroristen kein Wissen überlassen

„Wenn wir die im Einsichtsgesuch geforderten Angaben zu den Anfluggeschwindigkeiten und -winkeln veröffentlichen würden, hätte ein Terrorist alle Angaben auch ohne Simulatorversuche“, hielt Schwarz weiter fest. Das sei sicher nicht im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes. Zudem sei die Schweiz verpflichtet, solche international relevanten Informationen zu schützen.

Aus Gründen der Sicherheit hält das Ensi auch die Vorgaben des Regelwerks zu einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz unter Verschluss. Es sei systembedingt, dass geheime Sachverhalte nicht öffentlich seien. Es bestünden jedoch auch bei nicht-öffentlichen Geschäften Kontrollmöglichkeiten. Das Ensi sei eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Der vom Bundesrat eingesetzte Ensi-Rat überwache die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit. Zudem unterstehe das Ensi der Oberaufsicht des Parlaments und in diesem Rahmen der Geschäftsprüfungsdelegation.

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