Mit den Simulatorversuchen seien bezüglich Zielgenauigkeit und Anfluggeschwindigkeiten die Grenzen des fliegerisch Möglichen ausgelotet worden. Diese Daten könnten selbstverständlich nicht veröffentlicht werden.
Terroristen kein Wissen überlassen
„Wenn wir die im Einsichtsgesuch geforderten Angaben zu den Anfluggeschwindigkeiten und -winkeln veröffentlichen würden, hätte ein Terrorist alle Angaben auch ohne Simulatorversuche“, hielt Schwarz weiter fest. Das sei sicher nicht im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes. Zudem sei die Schweiz verpflichtet, solche international relevanten Informationen zu schützen.
Aus Gründen der Sicherheit hält das Ensi auch die Vorgaben des Regelwerks zu einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz unter Verschluss. Es sei systembedingt, dass geheime Sachverhalte nicht öffentlich seien. Es bestünden jedoch auch bei nicht-öffentlichen Geschäften Kontrollmöglichkeiten. Das Ensi sei eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Der vom Bundesrat eingesetzte Ensi-Rat überwache die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit. Zudem unterstehe das Ensi der Oberaufsicht des Parlaments und in diesem Rahmen der Geschäftsprüfungsdelegation.