Um tiefe Einschnitte für die Bewohner in der Grenzregion zu vermeiden, schlägt die HRK vor, in der Grenzregion Sonderzonen mit Passiermöglichkeiten für Berechtigte einzurichten. Ob durch Nutzung eines Passierscheines, einer Vignette oder über die Erkennung durch Fahrzeuge mit regionalen Kennzeichen – den Bürgern der Grenzregion solle der Grenzübertritt nicht verwehrt bleiben.
Um das Infektionsgeschehen in der Grenzregion erfolgreich beobachten und eindämmen zu können, müssten sich die Warn-Apps der europäischen Länder gegenseitig austauschen und die Daten abgleichen können. Dies gelte insbesondere für das eng verflochtene Dreiländereck zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz – auch mit Blick auf die anrollende Urlaubssaison.
Einheitliche Maßnahmen und grenzübergreifend funktionierende Warnapps nötig
Zur Eindämmung von Infektionswellen im Grenzgebiet sei es von großer Bedeutung, dass grenzüberschreitende Meldewege aufgebaut und Vorhaben zur Nachverfolgung grenzüberschreitender Infektionsketten harmonisiert würden.
Zudem wünscht sich die HRK einheitliche Eindämmungsmaßnahmen. Die Bürger der Grenzregion müssten derzeit drei verschiedene Präventions-Regelwerke aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz berücksichtigen. Dies stelle eine Herausforderung dar, die zu nicht beabsichtigten Regelverstößen führen könne. Daher sei es geboten, die Präventionsmaßnahmen auf Ebene der Länder zu vereinheitlichen.