Basel Basel führt 3G-Pflicht ein

Die Oberbadische
 Foto: Die Oberbadische

Viele Aktivitäten sind seit Montag nur noch geimpft, getestet oder genesen möglich

Basel/Bern - In vielen Innenräumen gilt in der Schweiz seit gestern eine Covid-Zertifikatspflicht. Während die meisten Menschen die damit verbundenen neuen Freiheiten herausstreichen, kritisieren andere die Maßnahme als „Zerti-Diktat“.

Wegen der drohenden Überlastung der Krankenhäuser sei die Ausweitung der Zertifikatspflicht alternativlos, hatte der Bundesrat am vergangenen Mittwoch verkündet. Der Schritt sei immer noch besser, als viele Betriebe für alle erneut zu schließen.

Die Liste der Orte, an welchen ein Covid-Zertifikat vorgezeigt werden muss, ist lang: Restaurant-Innenräume, Bars, Konzerte, Theater, Kinos, Sportanlässe, Kletterhallen, Aquaparks, Billardhallen, Casinos, Hochzeiten, Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesszentren und Hallenbäder. Zugang erhält dort nur noch, wer geimpft, genesen oder negativ getestet wurde und dies mit einem Zertifikat beweisen kann. Dafür fallen dort bisher geltende Regeln wie Maskenpflicht und die Beschränkung der Belegung weg.

Die Kantone oder die Hochschulen können seit gestern auch eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben. Swissuniversities, die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, empfiehlt diesen Schritt.

Auch Unternehmen ist es neu möglich, das Zertifikat bei ihren Arbeitnehmern zu überprüfen, „wenn es dazu dient, angemessene Schutzmaßnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen“.

Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmer einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Eine eigentliche Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz ist das laut Experten des Bundes nicht.  Der Arbeitgeber könne mit dieser gesetzlichen Grundlage den Impfstatus abfragen, müsse es aber nicht.

Bei einer ungeimpften Person könne der Arbeitgeber beispielsweise bestimmen, dass eine Maske am Arbeitsplatz getragen werden muss.

Explizit ausgenommen von der ausgeweiteten Zertifikatspflicht sind aus Gründen des Grundrechtsschutzes religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Auch in Parlamenten und an Gemeindeversammlungen gilt die Zertifikatspflicht nicht. Dafür braucht es strenge Schutzkonzepte.

Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

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