Basel Beim Umsteigen droht ein Bussgeld

Die Oberbadische
Foto: Juri Weiss Foto: Die Oberbadische

Flüchtlinge dürfen nicht über den Badischen Bahnhof reisen

Von Adrian Steineck

Der Badische Bahnhof in Basel ist ein Sonderfall: Eigentümerin ist die Bundesrepublik Deutschland, er befindet sich aber auf Schweizer Staatsgebiet. Was für Reisende, die dort auf einen Zug in Richtung Deutschland umsteigen, keine Auswirkungen hat, bleibt für Flüchtlinge nicht ohne Folgen.

Basel. Wer als Flüchtling in Deutschland registriert ist, darf den Badischen Bahnhof nicht als Umsteigemöglichkeit nutzen, weil er damit das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlässt. Tut er dies dennoch, droht eine Geldstrafe. Der heimische Landtagsabgeordnete Josha Frey (Grüne) hat sich in der vergangenen Woche in dieser Angelegenheit an Bundesinnenminister Thomas de Maizière gewandt und fordert vom Bundesministerium des Innern (BMI), hier durch eine einheitliche Regelung Klarheit zu schaffen.

Denn bisher ist die Situation alles andere als klar. Wer sich als Flüchtling legal in Deutschland aufhält und über den Badischen Bahnhof etwa von Grenzach-Wyhlen nach Lörrach fahren will, hat am Badischen Bahnhof in der Regel eine Umsteigezeit von zehn Minuten.

Der Knackpunkt ist in diesem Fall, dass Menschen, die in Deutschland als vorläufig aufgenommen gelten, nicht in den Schengenraum weiterreisen dürfen, somit auch nicht in die Schweiz – selbst wenn sie dies lediglich tun, um den Zug zu wechseln, und gar nicht die Absicht haben, sich in der Schweiz länger aufzuhalten. Laut dem Schreiben von Frey seien im Landkreis Lörrach etwa 2000 Menschen von dieser Regelung betroffen.

Wie ein Selbstversuch zeigt, ist es bei der Internetsuche nach einer Zugverbindung nicht vorgesehen, dass man nicht über den Badischen Bahnhof fährt. Wer etwa vom Landkreis Waldshut ins Markgräflerland reisen oder von Grenzach nach Lörrach fahren will, dem wird eine Verbindung über Basel angezeigt.

Grundsätzlich müssen alle Personen, welche das Schweizer Hoheitsgebiet betreten, die Einreisevoraussetzungen laut Artikel 5 des schweizerischen Ausländergesetzes erfüllen, wie David Marquis, Sprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), gestern auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Dazu gehört etwa, dass sie „über ein für den Grenzübertritt anerkanntes Ausweispapier und über ein Visum verfügen, sofern dieses erforderlich ist“, wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt.

Wird nun ein Flüchtling am Badischen Bahnhof kontrolliert, erfolgt durch das Grenzwachtkorps (GWK) grundsätzlich eine Anzeige im Rahmen der Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt, wie Marquis weiter sagte.

Es wird ein variables Bußenkostendepositum erhoben – das heißt, der Entscheid- und die Höhe des verhängten Bußgeldes erfolgt durch die kantonale Strafverfolgungsbehörde. Laut Frey ist von bis zu 250 Franken die Rede, was für einen Flüchtling, der auf Sozialhilfe angewiesen sei, durchaus keine unerhebliche Summe darstelle.

Wie häufig es der Fall ist, dass Flüchtlinge am Badischen Bahnhof kontrolliert werden, darüber wird bei der EZV keine Statistik geführt, sagt Marquis. Frey jedenfalls hat neben dem BMI auch Sibel Arslan, die für das Grüne Bündnis im Schweizer Nationalrat, der großen Kammer des Parlaments, sitzt, über die Sachlage informiert. Bisher aber gebe es weder von Seiten des BMI noch von Schweizer Seite Neuigkeiten in der Sache, wie Frey gestern auf Anfrage unserer Zeitung sagte. Auf die Problematik aufmerksam geworden ist der Landtagsabgeordnete durch Flüchtlingshelfer, die ihm von den Bußgeldern berichtet haben, und durch eigene Beobachtungen. Er hoffe, sagte Frey weiter, es lasse sich eine „pragmatische Lösung im Sinne der Betroffenen“ finden. Denkbar sei, dass von deutscher Seite ein Ausweis ausgestellt werden könne, der den Flüchtlingen die Reise über den Badischen Bahnhof erlaube.

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