Basel Bettelei wird eingeschränkt

sda
Das Betteln wird in Basel weiter eingeschränkt. Ein komplettes Verbot ist indes nicht möglich. Foto: Die Oberbadische

Übertretungsstrafgesetz: Großer Rat befürwortet Teilrevision

Basel - Der Basler Große Rat hat sich am Mittwoch für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Die SP und das Grün-Alternative Bündnis kamen mit einem moderateren Gegenvorschlag zur Vorlage der Regierung nicht durch.

Der Große Rat befürwortete eine entsprechende Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes mit 51 zu 43 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Auf eine Wiedereinführung des 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Große Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen. Sie schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden.

Untersagt werden soll im Übertretungsstrafgesetz neben dem organisierten Betteln neu aggressives und aufdringliches Betteln. Zudem soll das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört werden.

In einem neuen Paragraphen des Übertretungsstrafgesetzes werden detailliert Örtlichkeiten aufgezählt, bei denen das Betteln künftig wieder verboten sein soll. So werden Umkreise von fünf Metern um sensible Orte zu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen.

Gegenvorschlag ohne Erfolg

Die Ratslinke setzte ein Fragezeichen hinter die Menschenrechtskonformität der Vorlage, welche die Ratsmehrheit auf Antrag der SVP ohne vorherige Kommissionsberatung behandeln wollte. Diese liege mit den straffen Verbotszonen zu nahe an einem absoluten Bettelverbot, sagte der SP-Sprecher.

Die SP und das Grün-Alternative Bündnis brachten einen Gegenvorschlag ein, der die örtlichen Einschränkungen der Bettelbefugnis nicht auf Gesetzesstufe, sondern als Kann-Formulierungen in einer speziellen Bettelverordnung regeln sollte. Den betroffenen Menschen dürfe nicht die Möglichkeit genommen werden, auf ihre Armut aufmerksam zu machen.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading