Basel Bisher 28 Bußgelder verhängt

Die Oberbadische
Betteln ist in Basel nicht überall erlaubt. Foto: dpa/Volker Wiciok

Bettelverbot: Strafen bis zu 100 Franken sind möglich

Basel (sda). Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Bettelverbots insgesamt 28 Bußgelder ausgestellt. Die meisten Bettler wissen laut Polizeiangaben über die neue Regelung Bescheid.

Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit dem 1. September stark eingeschränkt. Geahndet werden kann es mit Bußgeldern von 50 bis 100 Franken. Seit Anfang September hat die Kantonspolizei insgesamt 28 Bußgelder ausgestellt, wie Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation im Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Die Polizei habe im ersten Monat festgestellt, dass die neue Regelung bei den Bettlern von Beginn an gut bekannt gewesen sei.

Ob wegen der neuen Regelung weniger Bettler in Basel unterwegs sind, ist laut Yerguz unklar. „Gefühlt hat sich die Zahl der Bettler verringert, allerdings hat sich diese Tendenz bereits vor Inkrafttreten abgezeichnet.“ Unter anderem sei dies darauf zurückzuführen, dass die Polizei die Bettler bereits seit dem Juni über die geplante neue Regelung informiert habe.

Das Betteln in „aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise“ wird seit einem Monat mit einem Bußgeld von 100 Franken bestraft. Für das Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten gibt es eine Strafe von 50 Franken. Das betrifft unter anderem in einem Umkreis von fünf Metern Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Poststellen, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umgebung von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen.

Der Große Rat hatte sich im Juni für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung der 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Große Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen.

Beschwerde eingelegt

Die Gruppe „Demokratische Juristinnen und Juristen Basel“ will das eben erst in Kraft getretene neue Bettelverbot wieder aufheben lassen – sie hat beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Kanton eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bestimmungen des Übertretungsstrafgesetzes, die gegen das Bundes- und Völkerrecht sowie gegen das kantonale Verfassungsrecht verstoßen würden.

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