Beznau (sda). Nach einer dreijährigen Betriebsunterbrechung darf das AKW Beznau den Block 1 wieder in Betrieb nehmen. Die Nuklearaufsichtsbehörde Ensi hat gestern die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt.
Beznau (sda). Nach einer dreijährigen Betriebsunterbrechung darf das AKW Beznau den
Beznau (sda). Nach einer dreijährigen Betriebsunterbrechung darf das AKW Beznau den Block 1 wieder in Betrieb nehmen. Die Nuklearaufsichtsbehörde Ensi hat gestern die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt.
Das Ensi und der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) hatten während des gesamten Stillstands regelmäßige Inspektionen zu den Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt. Vor dem Wiederanfahren hätten sich die Fachleute des Ensi und die Experten des SVTI davon überzeugt, dass sich der Block 1 in einem guten Zustand befindet, teilte das ENSI gestern mit.
Es bestünden keine Einwände gegen den sicheren Weiterbetrieb des Blocks 1. Vor zwei Wochen hatte das Ensi der Beznau-Betreiberin Axpo grundsätzlich erlaubt, Block 1 nach dem Auftauchen von Einschlüssen im Stahl des Reaktordruckbehälters wieder in Betrieb zu nehmen.