Basel Damit das Dreiland Perspektiven hat

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Bei den Beziehungen der Schweiz zur EU hängt der Haussegen schief. Foto: Juri Weiss

Europa: Stöcker und Amacker machen sich für Ausnahmeregelung stark

Basel. CDU-Bundestagsabgeordnete Diana Stöcker und Kathrin Amacker, Präsidentin von Regio Basiliensis sowie Alt-Schweizer Nationalrätin, plädieren gemeinsam dafür, eine Sonderregelung für das Dreiländereck ernsthaft zu prüfen.

„Im Kontext der abgebrochenen Verhandlungen über ein EU-Rahmenabkommen mit der Schweiz braucht unsere Dreiland-Region eine kurzfristige Perspektive, damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht behindert wird. Diese geht weit über die rein ökonomische Perspektive hinaus: Es bestehen enge wirtschaftliche, kulturelle und soziale Verflechtungen“, erklärt Stöcker in einer Mitteilung.

Die Coronapandemie mit den sehr unterschiedlichen Regelungen in den drei Ländern habe gezeigt, wie wichtig und sinnvoll es ist, mit Sonderregelungen die Besonderheiten der trinationalen Grenzregion zu berücksichtigen, lässt sich Amacker zitieren.

Beide sehen zwei zentrale Anknüpfungspunkte, die den juristischen Spielraum für eine denkbare Sonderregelung öffnen: Zum einen ermögliche der Aachener Vertrag Ausnahmeregelungen. Demnach soll es für bestimmte Projekte möglich sein, Ausnahmeregelungen von nationalem Recht zu erlassen. Zur Überwindung von Hindernissen in der Zusammenarbeit seien angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Ausnahmeregelungen möglich.

Zum anderen verweisen Stöcker und Amacker auf den Vorschlag einer Verordnung, der bereits im Mai 2018 von der Kommission veröffentlicht wurde. Mit dieser Verordnung sollte ein „Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“ geschaffen werden.

Stöcker und Amacker haben sich schriftlich an Florian Hassler, Staatsekretär und Vertreter Baden-Württembergs bei der EU, und an Bundesrat Ignazio Cassis gewandt. Gemeinsam werben beide dafür, sich für eine Sonderregelung und den Mechanismus-Vorschlag aus dem Jahr 2018 einzusetzen, heißt es weiter.

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