Landwirtschaft ist ausgenommen
Der Initiative zufolge sollen Angestellte in allen Bereichen mindestens 22 Franken pro Stunde verdienen –ausgenommen wäre die Landwirtschaft. Die Unterstützer betonen den Handlungsbedarf: Der letzte Armutsbericht habe es gezeigt: „Wir haben fünf Prozent der Arbeitnehmer, die nicht von ihrem Lohn leben können“, erklärt SP-Landrat Roman Brunner. Ihm zufolge ermögliche der Mindestlohn ein Leben in Würde.
Im Baselbiet gebe es viele Menschen, die trotz harter Arbeit von ihren Löhnen nicht leben können. Sie seien auf Sozialhilfe angewiesen, obwohl sie in Vollzeit arbeiten. Ein gesetzlicher Mindestlohn stelle sicher, dass jeder fair bezahlt würde, argumentieren die Initiatoren. Und weiter: „Der Mindestlohn im Baselland sorgt dafür, dass weniger Steuergelder für Sozialhilfe, Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen aufgewendet werden müssen – was sowohl den Gemeinden als auch den Steuerzahlern zugutekommt.“ Mit Blick auf die Wirtschaft stelle der Mindestlohn sicher, dass Unternehmen, die ihre Angestellten unterbezahlen, zur Verantwortung gezogen, während die Firmen, die faire Löhne zahlen, nicht benachteiligt würden. Derweil mahnen die Gegner, dass der Mindestlohn zu höheren Kosten für die Unternehmen führten, die wiederum auf die Konsumenten abgewälzt würden.