Dafür aber soll im Umweltschutzgesetz verankert werden, dass auf Kantonsgebiet mit Ausnahme der Hochleistungsstraßen ab 2050 nur noch umweltfreundliche Verkehrsmittel verkehren dürfen. Als umweltfreundlich definiert der Gegenvorschlag „nicht motorisierte Fortbewegungsarten“, motorisierte Verkehrsmittel mit umweltverträglichem Antrieb oder solche, die im Rahmen von Carsharing oder -pooling geteilt werden. Die Initiativen lehnen diesem Gegenvorschlag ab, weil er ihrer Meinung nach weit entfernt sei vom Grundprinzip, auf einen Kompromiss hinzuarbeiten.
Die zweite Initiative mit dem Titel „Parken für alle Verkehrsteilnehmer“ verlangt, dass auf öffentlichem Grund eine ausreichende Anzahl von Abstellplätzen für Autos, Velos und Motorräder zu Verfügung stehen müssen. Es geht um den Schutz von Autoparkplätzen, deren Anzahl sich in den letzten Jahren verringert hat.
Konkret verlangt die Initiative, dass Parkplätze, die aufgehoben werden müssen, in einem Umkreis von 200 Metern ersetzt werden. Die Regierung und eine Mehrheit im Großen Rat taxierten diese Forderung wegen Platzmangels auf öffentlichem Grund als unrealistisch. Sie hätte ein generelles Verbot zur Folge, in Zukunft überhaupt noch Parkplätze auf Gemeindeflur aufzuheben.