So wandte sich das Krebsregister im Jahr 1986 erstmals gemeinsam mit der Dermatologischen Universitätsklinik und der Krebsliga beider Basel mit einer Präventionskampagne zum schwarzen Hautkrebs an die Bevölkerung. Gestützt auf die Pilotstudie wurde die Melanom-Aufklärungsmaßnahme in den folgenden Jahren auf die ganze Schweiz ausgedehnt.
„Wir nehmen in unser Register zwar Daten auf, aber wir sind uns immer bewusst, dass wir es mit Menschen zu tun haben. Dass hinter jedem neuen Fall, der gespeichert wird, ein persönliches Schicksal steht, lassen wir dabei nicht außer Acht. Die Daten werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt“, wird die aktuelle Leiterin des KRBB und Ärztin, Katharina Staehelin, in der Mitteilung zitiert.
Neuer Vertrag zwischen den Kantonen
Die Kosten für das Krebsregister werden von den beiden Kantonen getragen. Der neue Vertrag ist in diesem Jahr – zum Jubiläum des KRBB – von den beiden Regierungen verabschiedet worden. Die Berechnung des jährlichen Gesamtbeitrags basiert auf einem Pro-Kopfbeitrag pro Einwohner.
Der Kanton Basel-Landschaft leistet laut Vertrag einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 510 000 Franken für die Betriebs- und Investitionskosten des KRBB. Der Kanton Basel-Stadt trägt 340 000 Franken bei.
Krebserkrankungen werden meldepflichtig
Am 1. Januar tritt das nationale Gesetz zur Krebsregistrierung (KRG) in Kraft. Krebserkrankungen werden dann schweizweit meldepflichtig. Ärzte, Laboratorien, Klinken und andere private und öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens, die an der Diagnose oder Behandlung von Krebserkrankungen beteiligt sind, müssen dann Daten zu Erkrankungen an das zuständige kantonale Krebsregister melden. Patienten haben dabei jedoch das Recht, der Registrierung ihrer Informationen zu widersprechen. Alle Beteiligten könnten von den 50 Jahren Erfahrung profitieren, über die das Krebsregister bereits verfügt, heißt es abschließend.