Der Bund hatte im vergangenen Jahr landesweit insgesamt 30 Millionen Franken über drei Jahre für Anschubfinanzierungen bereitgestellt. Die technische Lösung für die bereits bestehenden EPD in den Kantonen Waadt und Genf stammt übrigens von der Post.
Patienten entscheiden freiwillig über die Eröffnung einer elektronischen Patientenakte. Laut Bundesgesetz kann das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen darin Daten bearbeiten, wenn ein Patient dem E-Dossier zugestimmt hat. Keinen Einblick haben hingegen Krankenkassen und Arbeitgeber.
Wegen Widerstands der Ärzteschaft – die wegen Bedenken zur Datensicherheit teils grundsätzlich skeptisch ist – besteht für ambulante Leistungserbringer wie Apotheker, Hebammen, Chiropraktiker und eben Ärzte derzeit keine Pflicht zur EPD-Einführung.