Basel Daten sollen besser greifbar gemacht werden

Die Oberbadische
Die elektronische Patientenakte soll Vorteile bringen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gesundheitspolitik: Basel-Stadt führt elektronische Patientenakte ein / Behandlungen sicherer machen

Basel (sda). In Basel ist der Startschuss für elektronische Patientendossiers oder -Akten (EPD) in der Deutschschweiz gefallen: Der Stadtkanton hat gestern sein System offiziell eingeführt. Patienten können ein EPD erstellen lassen, um ihre Gesundheitsdaten besser greifbar zu machen.

Laut dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier müssen sich Krankenhäuser bis zum Jahr 2020 am EPD beteiligen. Alters- und Pflegeheime sowie Geburtshäuser haben zwei Jahre länger Zeit. Nachdem Genf im Jahr 2010 vorausgegangen war, ist Basel-Stadt nach eigenen Pilotversuchen nun erster Deutschschweizer Kanton mit EPD im Normalbetrieb. Laut dem baselstädtischen Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger sprechen Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Mit digital abgelegten Daten könnten Behandlungen besser und sicherer werden, hieß es gestern vor den Medien.

Patienten entscheiden freiwillig über EPD

Beim Nordwestschweizer System namens „myEPD“ soll die Kundschaft die Zugriffsrechte selber bestimmen. Für das Login setzt myEPD neben einem Passwort einmal verwendbare SMS-Codes ein. Gesundheitsfachpersonen benötigen für den Datenzugriff eine eigene EPD-Identität und müssen weitere Auflagen erfüllen.

Der offizielle Startschuss für myEPD ist jetzt in einzelnen Kliniken des Universitätsspitals Basel (USB) gefallen. Bis Ende kommenden Jahres soll das ganze USB damit arbeiten. Im Folgejahr ist der Anschluss von weiteren Gesundheitseinrichtungen im Stadtkanton sowie aus den Kantonen Baselland und Solothurn geplant.

Der Bund hatte im vergangenen Jahr landesweit insgesamt 30 Millionen Franken über drei Jahre für Anschubfinanzierungen bereitgestellt. Die technische Lösung für die bereits bestehenden EPD in den Kantonen Waadt und Genf stammt übrigens von der Post.

Patienten entscheiden freiwillig über die Eröffnung einer elektronischen Patientenakte. Laut Bundesgesetz kann das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen darin Daten bearbeiten, wenn ein Patient dem E-Dossier zugestimmt hat. Keinen Einblick haben hingegen Krankenkassen und Arbeitgeber.

Wegen Widerstands der Ärzteschaft – die wegen Bedenken zur Datensicherheit teils grundsätzlich skeptisch ist – besteht für ambulante Leistungserbringer wie Apotheker, Hebammen, Chiropraktiker und eben Ärzte derzeit keine Pflicht zur EPD-Einführung.

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