Basel Der BVB-Spesenskandal beschäftigt erneut die Basler Justiz

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Das Strafgericht hatte im Oktober 2021 neben Baumgartner auch dessen Vize wegen Untreue zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt Foto:  

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag den ehemaligen Vizedirektor der Basler Verkehrs-Betriebe vom Vorwurf der Untreue in der Geschäftsführung freigesprochen.

Zudem wurde der Freispruch für den einstigen Verwaltungsratspräsidenten bestätigt. Beim ehemaligen Direktor Jürg Baumgartner bleibt es beim erstinstanzlichen Urteil, da dieser die Berufung zurückgezogen hatte. Somit wurde das Urteil der Vorinstanz einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 160 Franken rechtskräftig.

Urteil wird aufgehoben

Das Strafgericht hatte im Oktober 2021 neben Baumgartner auch dessen Vize wegen „mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung“ zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Appellationsgericht kam hingegen zu einem anderen Schluss und hob das Urteil gegen den Vizedirektor auf. Welches Spesenreglement damals gegolten habe, spiele hier gar keine Rolle, erklärte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

Entscheidender sei, was der Beschuldigte wissen konnte. Gegenstand der Vorwürfe waren unter anderem mehrere Spesenabrechnungen für Restaurantbesuche sowie Anerkennungsprämien und Geschenke bei der BVB-Spitze.

Kampfjet-Flug als Geschenk

Der Gerichtspräsident nannte als Beispiel einen Kampfjet-Flug als Geschenk für ein BVB-Geschäftsleitungsmitglied im Wert von rund 7500 Franken - dieser Vorfall sei „exemplarisch für die zunehmende Maßlosigkeit bei den BVB“ zu jener Zeit. Die Schilderungen des Vizedirektors dazu beim Prozess seien glaubhaft gewesen. Er habe erst von dieser Ausgabe seines Chefs erfahren, als alles schon gelaufen sei. Trotz Freispruch lehnte das Appellationsgericht jedoch die Genugtuungsforderungen des Ex-Vizedirektors von 10 000 Franken ab. Der Gerichtspräsident begründete, dass der Prozess erst mehrere Jahre nach der Medienberichterstattung über den Fall begann. Der Beschuldigte hatte im Prozess der Presse eine „Vorverurteilung“ vorgeworfen.

Berufung eingelegt

Bei der Urteilseröffnung bestätigte das Appellationsgericht den Freispruch der ersten Instanz für den ehemaligen BVB-Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und auch für ihn eine Geldstrafe gefordert, was jedoch erfolglos blieb. Unter anderem ging es um Spesenbewilligungen, die Gudenrath visierte.

Dabei habe er „keine Ungereimtheiten festgestellt, die auf eine bewusste Pflichtverletzung hinweisen“, sagte der Richter. Der Verwaltungsratspräsident habe zwar „eine gewisse Selbstherrlichkeit und einen unsorgfältigen Umgang mit Geld“ an den Tag gelegt, doch der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt.

Der in den Medien als „Spesenskandal“ bekannt gewordene Fall liegt mehr als elf Jahre zurück und schlug damals hohe Wellen in Basel. Ein Bericht der Finanzkontrolle im Jahr 2013 brachte den Stein ins Rollen. Dieser hielt Regelverletzungen und Kompetenzüberschreitungen in den Reihen der BVB-Führungsriege fest.

Anklage erhoben

Die Finanzkontrolle beanstandete unter anderem die Anspruchnahme eines Dienstwagens und einer Dienstwohnung durch den damaligen Direktor. Daraufhin trat Gudenrath zurück, später folgten Baumgartner und sein Vize.

Im Jahr 2020 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen die drei Kaderpersonen

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