Dabei habe er „keine Ungereimtheiten festgestellt, die auf eine bewusste Pflichtverletzung hinweisen“, sagte der Richter. Der Verwaltungsratspräsident habe zwar „eine gewisse Selbstherrlichkeit und einen unsorgfältigen Umgang mit Geld“ an den Tag gelegt, doch der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt.
Der in den Medien als „Spesenskandal“ bekannt gewordene Fall liegt mehr als elf Jahre zurück und schlug damals hohe Wellen in Basel. Ein Bericht der Finanzkontrolle im Jahr 2013 brachte den Stein ins Rollen. Dieser hielt Regelverletzungen und Kompetenzüberschreitungen in den Reihen der BVB-Führungsriege fest.
Anklage erhoben
Die Finanzkontrolle beanstandete unter anderem die Anspruchnahme eines Dienstwagens und einer Dienstwohnung durch den damaligen Direktor. Daraufhin trat Gudenrath zurück, später folgten Baumgartner und sein Vize.