Seit der Vorstellung der Eckdaten der geplanten gemeinsamen Spitalgruppe vor Jahresfrist sind die Rechtsgrundlagen erarbeitet worden. Die Zeit für Stellungnahmen läuft bis zum 3. Oktober. Geregelt werden unter anderem die Beteiligungsstruktur und die Aktionärsrechte bei der geplanten Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck. Die Angestellten der Spitäler der beiden Kantone sollen einen gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit „harmonisierten Arbeitsbedingungen“ bekommen. Sie sollen der baselstädtischen Pensionskasse angeschlossen werden, dies im System der Teilkapitalisierung wie bisher das USB-Personal. Entlassungen seien trotz Synergieabsichten nicht vorgesehen, hieß es weiter.
Operativ loslegen soll die gemeinsame Spitalgruppe am 1. Januar 2020. Ab dann sollen auch gleichlautende Spital-Listen gelten – volle Freizügigkeit gilt für Patienten bereits seit 2014. Die gemeinsame Versorgungsplanung ist der Kern der Kooperation. Ein neuer Name samt Erscheinungsbild soll noch in diesem Jahr gefunden werden.