Basel Einheitliche Strafen

Die Oberbadische
Abfallsünden sind kein Kavaliersdelikt. Foto: Juri Weiss Foto: Die Oberbadische

Abfall: Umweltsünder müssen zahlen

Aarau (sda). Wer im Kanton Aargau als Abfall-Sünder ertappt wird, soll künftig überall ein Bußgeld von 100 Franken bezahlen. Diese kantonale Lösung schlägt die Aargauer Regierung vor.

Der Aargauer Große Rat hatte die Regierung im Oktober 2016 mittels eines Antrags beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Abfallsünden mit einer klaren Sanktionsregel zu schaffen. Die Antragsteller aus den Reihen von FDP, SVP, SP, Grünen sowie GLP und BDP forderten ein Bußgeld in der Größenordnung von 300 Franken, um ein „starkes politisches Signal an die Bevölkerung zu senden und die Eigenverantwortung zu fördern“.

Bußgeld von 100 Franken

Der Große Rat hieß den Antrag gegen den Willen des Regierungsrats mit 61 zu 54 Stimmen gut. Der Vorschlag der Regierung liegt jetzt auf dem Tisch, und zwar in Form einer Ergänzung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern.

Allerdings schlägt die Regierung vor, das Bußgeld bei 100 Franken festzulegen. Damit strebe der Regierungsrat eine pragmatische Lösung an, teilte die Staatskanzlei dieser Tage mit. Derzeit wird im Kanton Aargau das Entsorgen von Abfällen in der freien Natur auf Grund von kommunalen Polizeiregelungen mit Bußgeldern zwischen 40 und 100 Franken bestraft. Zuständig für die Umsetzung sind weiterhin die Gemeinden.

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