Basel Entscheidungsträger zum Nahverkehr an einen Tisch holen

Die Oberbadische
Bei der Bahnführung durch Riehen – hier ein Zug am Bahnhof Niederholz – gibt es laut Heinrich Ueberwasser noch Verbesserungspotenzial. Foto: Juri Weiss

Bahn: Rechtsanwalt Heinrich Ueberwasser sieht Probleme bei der Doppelspur durch Lörrach, Riehen und Basel

Regio. Probleme bei der Doppelspur-Führung der Bahn durch Riehen, Lörrach und Basel sieht der Rechtsanwalt Heinrich Ueberwasser, Mitglied des Riehener Einwohnerrats und langjährig aktiv im Präsidium des Districtsrats des Trinationalen Eurodistricts Basel (TEB). Er regt daher einen Runden Tisch zum regionalen S-Bahn Netz und zur Stärkung des gemeinsamen Nenners in der regionalen, trinationalen Zusammenarbeit an.

„Die oberirdische Doppelspur der Deutschen Bahn durch Riehen funktioniert nicht“, schreibt Ueberwasser in einer Mitteilung. Sie sei raumplanerisch unzulässig und bahntechnisch kurzsichtig. Hässliche Lärmschutzwände wären das Ende des Riehener Lebensgefühls. „Wir brauchen eine S-Bahn, welche die Region und uns mit Basel SBB und dem Badischen Bahnhof verbindet, aber Riehen nicht zerschneidet und abschnürt“, ist er überzeugt. Seine Erfahrungen als Regionalpolitiker und Rechtsanwalt würden zeigen: Verkehrs- und Raumplanungsoffensiven des Schweizer Bundes und des Kantons Basel-Stadt, internationale Programme, das Agglomerationsprogramm und Bahnprojekte wie das „Herzstück“ laufen auf vollen Touren.

Tieferlegung unabdingbar

„15-Minuten-Takt und Doppelspur funktionieren nur mit Tieferlegung (Tunnel). Nur eine Tieflage in Riehen ermöglicht eine Taktverdichtung und schafft betriebliche Robustheit“, schreibt Ueberwasser weiter. Die Region funktioniere nur mit, nicht gegen Riehen.

Dafür braucht es laut Ueberwasser dringend einen Runden Tisch aller konstruktiven Kräfte aus Politik, Verkehr und Raumplanung. „Ein Runder Tisch soll im Sinne eines Think Tanks als beratendes Begleitgremium Lösungen entwickeln und den gemeinsamen Nenner regionaler Zusammenarbeit stärken. Der Rechtsstreit sollte, auch wenn es sich aus anwaltlicher Sicht um spannende Rechtsfragen handelt, erst das letzte Mittel sein“, schließt Ueberwasser.

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