Basel Entsetzen und Enttäuschung nach Absage der Basler Fasnacht

Michael Werndorff
Historische Entscheidung: Die Fasnachtssaison 2020 fällt ins Wasser. „Das tut im Herzen weh“, sagte Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann gestern im Rahmen einer Pressekonferenz. Foto: Michael Werndorff

Coronavirus: Basler Fasnacht wird abgesagt / Bundesrat verbietet Großveranstaltungen

Basel - Entsetzen und Enttäuschung bei den Basler Fasnächtlern am Rheinknie. Die „drey scheenschte Dääg“ werden abgesagt: Der Schweizer Bundesrat verbietet wegen des sich ausbreitenden Coronavirus alle Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Das Verbot gilt mindestens bis zum 15. März.

"Morgestraich, vorwärtsch, marsch! Darauf wird man am Montagmorgen vergebens warten. Die Basler Fasnacht 2020 findet nicht statt. Gestern ist das eingetreten, was Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger im Gespräch mit unserer Zeitung bereits am Mittwoch erklärte: „Wenn der Bund entscheidet, dass schweizweit alle Großveranstaltungen abgesagt werden müssen, hat dieser Beschluss Gültigkeit.“

Besondere Lage

Dementsprechend hat der Regierungsrat an einer außerordentlichen Sitzung gestern beschlossen, die Durchführung der organisierten Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht 2020 zu untersagen, wie Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz erklärte. „Der Bundesrat hat eine besondere Lage festgestellt. Es ist klar, dass wir unter diesen Umständen die Fasnacht absagen müssen.“ Die ganze Vorfreude verpuffe, „das tut weh im Herzen“.

Es wäre verantwortungslos, die Fasnacht mit ihren zahlreichen Veranstaltungen dennoch stattfinden zu lassen, betonte Engelberger. „Außerdem sei es hinsichtlich der Entscheidung des Bundesrats auch nicht zulässig. Engelberger zeigte sich wie Ackermann sichtlich gerührt: „Es fällt uns nicht leicht, und es tut uns leid.“ Man könne die Enttäuschung der Fasnächtler gut verstehen. Aber: „Es geht hier um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und darum, die weitere Verbreitung des neuartigen Erregers einzudämmen.“

Die Basler Fasnacht ziehe jedes Jahr rund 200 000 Besucher an, das würde das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus erhöhen, meinte Engelberger. „Dann wäre eine Rückverfolgung der Infektionskette nicht mehr möglich.“ Deswegen rufe man alle auf, die Entscheidung mitzutragen.“

Die Eindämmung könne nur gelingen, wenn alle Fasnächtler mitmachten, sagte Baschi Dürr, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Sonderrechte seien aufgehoben, es gelte das normale Gesetz wie der Lärmschutz. In anderen Worten: „Wer am Montag in der Nacht den Wallisermarsch trommelt, macht sich strafbar“, erklärte Dürr. „Die Polizei wird auf den Straßen sein, verhältnismäßig eingreifen und das Fasnachtsverbot durchsetzen. Wir halten an, keine Fasnacht zu machen.“ Ein Ausgehverbot werde nicht verhängt. „Restaurants und Bars dürfen offen bleiben.“

Wirtschaftliche Folgen

Zu den wirtschaftlichen Folgen hat die Regierung an der Medienkonferenz keine Stellung bezogen, absehbar ist, dass es in Basel zu massiven Ausfällen für Gastronomie, Tourismus und Hotellerie kommen dürfte. Denn: „Tief besorgt“ über die wirtschaftlichen Auswirkungen äußerte sich in einer Stellungnahme von gestern der baselstädtische Wirteverband. Für viele Gastbetriebe seien die Fasnachtstage umsatzmäßig von großer Bedeutung. Der Verband fordert „Überbrückungshilfen“ sowie ein „Entlastungs- und Unterstützungsprogramm“. Und auch beim Basler Fasnachtscomité steht man vor finanziellen Herausforderungen. „Die Cliquen hatten Auslagen“, verweist Obfrau Pia Inderbitzin auf insgesamt 15 Tonnen Orangen und Mimosen. „Wir sind überfragt, wir wissen noch nicht, was wir damit machen sollen.“ Klar sei, dass Subventionen an die Cliquen ausgeschüttet würden.

Alle Anlässe abgesagt

Was bedeutet die Entscheidung konkret angesichts der zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen der „drey scheenschte Dääg“? „Es gibt keinen Morgestraich, weder die Laternenausstellung noch Cortège finden statt“, so Inderbitzin. Lange Zeit habe es danach ausgesehen, dass man die Fasnacht doch durchführen könne. Nun habe sich die Lage geändert. „Wir bedauern das außerordentlich.“

Betroffen sind zudem Veranstaltungen in Beizen, auch wenn sie weniger als 1000 Teilnehmer beziehungsweise Gäste erwartet hätten. So soll es kein „Schnitzelbangg-Singen“ oder Fasnachtsfeste in privaten Cliquenkellern geben. Engelberger: „Alle Fasnachtsveranstaltungen sind untersagt.“ Abgesagt sind auch die beiden ersten Bummelsonntage, der dritte liegt außerhalb der Frist bis 15. März und wäre theoretisch durchführbar, sagte Dürr auf Nachfrage.

Auch zahlreiche Fasnachtsveranstaltungen in Baselland betroffen

Betroffen von diesem Verbot sind auch zahlreiche Fasnachtsveranstaltungen in Baselland. So findet der Liestaler Chienbäseumzug am Sonntag nicht statt.

Nicht diskutiert wurde eine mögliche Verschiebung der Fasnacht wie bei der Spanischen Grippe vor 100 Jahren. „Wir sind derzeit überfordert und brauchen Zeit, weitere Schritte zu überlegen“, sagte Inderbitzin. Man werde die Öffentlichkeit gegebenenfalls informieren.

Buurefasnacht findet statt

Indes findet die Buurefasnacht diesseits der Grenze statt, wie die Städte Lörrach und Weil am Rhein gestern mitteilten. Nach Abstimmung mit Landkreis Lörrach und Gesundheitsamt bestehe kein aktuelles Risiko, das ein Absagen des Fasnachtsumzuges in Hauingen begründen würde.

Die Weiler Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Teilnahme an Veranstaltungen mit großen Menschenmengen im Ermessen eines jeden Einzelnen liegt.

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