Basel - Der VCS beider Basel ruft Rad- wie auch Autofahrer dazu auf, bei Unfällen nie Fahrerflucht zu begehen. „Bei einem Unfallverschulden muss man in jedem Fall beim Geschädigten bleiben, bis dessen mögliche medizinische Versorgung und die Formalitäten geklärt sind“, heißt es in einer Mitteilung. Das gelte unabhängig davon, ob die Schuldfrage klar ist und ob jemand offensichtlich verletzt wurde oder nicht.