Opfern rät sie, in akuten Gewaltsituationen sofort die Polizei zu rufen. „Opfer Häuslicher Gewalt sollen sich auf jeden Fall Hilfe von Fachpersonen holen und sich zudem von Opferhilfeorganisationen beraten lassen.“
Polizei mit mehr Handlungsspielraum
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt jüngst mehr Handlungsspielraum erhalten. Der Große Rat hat eine entsprechende Revision des Polizeigesetzes einstimmig beschlossen.
Damit wird der Begriff der Häuslichen Gewalt breiter gefasst. Die neue Definition beschränkt sich nicht mehr nur auf Vorfälle zwischen mündigen Personen, sondern erfasst auch Jugendliche und Kinder. Mittlerweile hat die Kantonspolizei die Möglichkeit, einzelne Schutzmaßnahmen für Betroffene und auch unabhängig voneinander zu verfügen. Die Schutzmaßnahmen sollen gefährdeten Menschen ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können.
Weitere Informationen: Ansprechpartner finden Opfer unter www.loerrach.de/lebenslagen sowie beim Hilfstelefon unter Tel. 0800/ 011 6016.