Erstinstanzlich war der 2006 aus der Türkei in die Schweiz eingereiste Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das baselstädtische Berufungsgericht bestätigte den Schuldspruch, verkürzte jedoch die Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht kommt in seinem gestern gefällten Urteil zum Schluss, dass die Rügen des Verurteilten zu seinem Verfahren unbegründet seien.
Der Verurteilte war im Dezember 2012 mit einer geladenen Waffe in die Wohnung der von ihm getrennt lebenden Ehefrau gekommen. Dort wollte er seine Tochter sehen. Diese brachte er ins Schlafzimmer, bevor er auf die Schwiegereltern und seine Frau schoss. Der Schwiegervater verstarb noch am Tatort. Die beiden Frauen erlitten schwere Verletzungen.