Basel Gefahren beachten

Die Oberbadische
Besonders die für Schwimmer gesperrten Zonen im Rhein bergen Gefahren. Foto: Michael Werndorff

Rheinschwimmen: Kanton informiert.

Basel - Die sommerlichen Temperaturen locken viele Schwimmer in den Rhein. Damit der Badespaß auch einer bleibt, sollten einige Tipps und Regeln unbedingt befolgt werden, teilt das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement mit.

Besonders die für Schwimmer gesperrten Zonen bergen Gefahren. Neben den generellen Schwimmregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft gilt es im Rhein einige zusätzliche Punkte zu beachten, geht aus einer Mitteilung hervor: So ist der Rhein als Fließgewässer nur für gute Schwimmer geeignet. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind Schwimmhilfen jeglicher Art im Rhein verboten. Die Strömung kann schnell an den Kräften zehren. Festgemachte Boote, Bojen und Brückenpfeiler bergen unter der Wasseroberfläche Gefahren, heißt es weiter.

Auch gelte es, das Verhalten gegenüber der Schifffahrt in Erinnerung zu rufen, schreibt das Justizdepartement. Besonders die großen Schiffe können einem Schwimmer nicht ausweichen. Die Sicht des Kapitäns ist eingeschränkt, und es gilt, genügend Abstand von den Schiffen zu halten. Generell wird empfohlen, nicht in den Schifffahrtsrinnen zu schwimmen. Auffallende Farben beim Schwimmsack, der Badekappe oder bei der Badebekleidung helfen, im Wasser gesehen zu werden.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die für Schwimmer gesperrten Zonen zu legen. Vor der Schleuse in Birsfelden und in allen Hafengebieten herrscht ein absolutes Badeverbot. Neben diversen Hindernissen unter der Wasseroberfläche stellen die manövrierenden Schiffe eine große Gefahr dar, warnt die Behörde.

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