Basel Gegen das Rauchen

Die Oberbadische
Auch E-Zigaretten enthalten Nikotin. Foto: Archiv

Gesundheit: E-Zigaretten im Fokus.

Basel - Im Kanton Basel-Stadt sollen nikotinhaltige E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt werden. Damit will die Regierung Lücken im Jugendschutz schließen.

Die Regierung beantragt beim Parlament, ihr eine entsprechende Anfrage zur Erfüllung zu überweisen. Weil eine Revision des nationalen Tabakproduktegesetzes voraussichtlich frühestens Mitte des Jahres 2022 in Kraft treten werde, wolle die Regierung rechtliche Vorgaben hinsichtlich Jugendschutz und Werbung auf kantonaler Ebene schaffen. Für Raucherwaren gilt in der Schweiz ein Verkaufsverbot für unter 18-Jährige. In Deutschland gilt seit der Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2007 ebenfalls die Altersgrenze von 18 Jahren – vorher waren es 16 Jahre.

Wegen einer Rechtslücke sind E-Zigaretten mit Nikotin derzeit in der Schweiz frei verkäuflich. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgehoben, womit das Verkaufsverbot für nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids gefallen war.

In weiteren Kantonsparlamenten sind ebenfalls Vorstöße offen, die eine Gleichbehandlung von nikotinhaltigen E-Zigaretten verlangen. Der Bundesrat hatte die Botschaft für die Änderungen des Tabakproduktegesetzes Ende November dem Parlament zugestellt.

Schutz für Minderjährige

Im vergangenen Herbst hatte die Tabakbranche freiwillige Maßnahmen zum Jugendschutz an einem Runden Tisch beschlossen. Mehrere Tabakkonzerne sowie Verkaufsketten hatten sich darauf geeinigt, keine E-Zigaretten an Minderjährige abzugeben.

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