Leibstadt (sda). Ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomkraftwerks (AKW) Leibstadt ist von der Bundesanwaltschaft zu einem Bußgeld von 3000 Franken verurteilt worden. Er hatte „aus Bequemlichkeitsgründen“ an drei Neutronendosisleistungsmessgeräten keine Funktionstests durchgeführt und fiktive Werte eingetragen.