Basel Geräte nicht geprüft

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Die Bundesanwaltschaft hat geurteilt. Foto: Archiv

Justiz: AKW-Mitarbeiter verurteilt

Leibstadt (sda). Ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomkraftwerks (AKW) Leibstadt ist von der Bundesanwaltschaft zu einem Bußgeld von 3000 Franken verurteilt worden. Er hatte „aus Bequemlichkeitsgründen“ an drei Neutronendosisleistungsmessgeräten keine Funktionstests durchgeführt und fiktive Werte eingetragen.

Der Mitarbeiter sollte die Geräte laut ENSI-Richtlinie eigentlich halbjährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit hin testen.

„Nicht sicherheitsrelevant“

Bei einer internen Prüfung Anfang 2019 wurde das Vergehen des Mitarbeiters festgestellt. Eine Untersuchung ergab Hinweise, dass er auch weitere Geräte nicht ordnungsgemäß getestet hatte. Funktionstests an diesen rund 350 Geräten zeigten jedoch, dass sie richtig funktionierten oder sogar zu empfindlich waren, teilte die KKL AG damals mit.

Der Mitarbeiter wurde in der Folge freigestellt. Das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) erstattete wegen der unterlassenen Funktionsprüfungen Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA).

Diese kam nun zum Schluss, dass der Strahlenschutzfachmann im Jahr 2018 drei Prüfungen zwar unvollständig durchgeführt und in den internen Checklisten „fiktive Messwerte“ eingetragen hatte. Doch die Unterlassung der Kontrollen durch den Mitarbeiter habe „keinen direkten Einfluss auf die nukleare Sicherheit“ gehabt, heißt es im Strafbefehl. Die BA verurteilte den Mitarbeiter zu einem Bußgeld von 3000 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 1000 Franken tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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