Basel (sda). Der geplante Neubau des Universitätsspitals Basel (USB) rückt der Realisierung näher: Das baselstädtische Berufungsgericht hat am Montag Beschwerden von Denkmalschützern gegen den Bebauungsplan abgewiesen. Das Neubauprojekt mit einem 60-Meter-Turm soll das veraltete Klinikum 2 von 1974 am Petersgraben am Rand der Innenstadt ablösen. Der Turm soll dieses um rund 20 Meter überragen, was ihn von weitem sichtbar macht. Auch das neue Sockelgeschoss ist gut doppelt so hoch geplant wie das bestehende. Das Kantonsparlament hatte den Bebauungsplan für das Projekt im vergangenen Jahr mit 75 gegen sieben Stimmen gutgeheißen. Gesundheitspolitische Argumente gewichtete es höher als den Schutz der historischen Stadtsilhouette. Die Beschwerdeführer verzichteten auf ein Referendum, beschritten aber den Rechtsweg, weil das Projekt benachbarte Denkmäler beeinträchtige. Kritik kommt laut Gericht zu spät Vor dem Gericht im Fokus standen zum Einen die mittelalterliche Predigerkirche von 1237 unterhalb des Spitals und das Barockschloss Markgräflerhof von 1704, den heute das Krankenhaus nutzt. Ebenfalls denkmalgeschützt sind zwei weitere Klinikgebäude nebenan: der Holsteinerhof von 1752 und das 1945 fertiggestellte Klinikum 1. Zum Anderen warnten die Denkmalschutzorganisationen vor dem Turm als Verunstaltung der Rheinufer-Häuserzeile vor dem Spital, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) eingetragen sei: Laut ihrem Anwalt hat diese für Basel eine Stadtbild-Bedeutung wie die Akropolis für Athen. Das Gericht befand nun formell, Kritik wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs sei nach dem Parlamentsbeschluss zu spät eingebracht worden. Die kantonale Denkmalpflege habe das Projekt eng begleitet. Die Investitionssumme für das Neubauprojekt bewegt sich zwischen 550 und 900 Millionen Franken.