Basel Grundrechte für Affen?

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Die sogenannte Primateninitiative wird kontrovers diskutiert. Foto: zVg/Zolli

Kontroverse: Basel-Stadt stimmt über Primateninitiative ab

Basel -  Im Kanton Basel-Stadt steht am 13. Februar der Entscheid an, ob nichtmenschlichen Primaten verfassungsmäßige Grundrechte gewährt werden sollen. Unter dem Strich geht es um eine rein ethische Frage, denn faktisch bliebe ein Ja zur Vorlage für den Kanton folgenlos.

Die Initiative war 2017 von der Vereinigung Sentience Politics eingereicht worden. Sie verlangt, dass nichtmenschlichen Primaten wie ihren menschlichen Verwandten in der Basler Kantonsverfassung das Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit gewährt werden soll.

Das Begehren musste einen Umweg nehmen, bis es jetzt zur Abstimmung kommen kann. Der Basler Große Rat hatte die Initiative auf Antrag der Regierung 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Dies mit der Begründung, dass sie gegen höherstehen des Recht, namentlich die Bundesverfassung, verstoße.

SP und Grüne für Initiative

Das Basler Appellations- und schließlich auch das Bundesgericht korrigierten in der Folge diesen Beschluss. So wird nun Basel-Stadt als erster Kanton in der Schweiz über verfassungsmäßige Grundrechte für Affen abstimmen. Das Thema sorgte im Vorfeld auf unterschiedlichen Ebenen für höchst kontroverse Diskussionen.

Während sich im Großen Rat noch eine deutliche Mehrheit von 55 zu 25 Stimmen bei zwölf Enthaltungen bis weit hinein ins linke Lager für eine Nein-Parole aussprach, sieht es nun bei der Parteiparole anders aus. So befürworten die SP, die Grünen und die Linkspartei BastA! die Initiative deutlich. Auf der anderen Seite stehen die bürgerlichen Parteien, unterstützt von den Wirtschaftsverbänden, den Pharmakonzernen und vom Zoo Basel.

Diese bezeichnen die Initiative als „Mogelpackung“. Sie verspreche etwas, was sie nicht einhalten könne. Weil der Kanton und die Universität keine Primaten halten, hätte die Gewährung von Grundrechten allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung des vom Kanton unterstützten Zoos. Die Pharmaindustrie hält keine Affen. Des Weiteren wird die Initiative von der Gegnerschaft als rechtlich fragwürdig bezeichnet.

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