Basel Geimpfte Schweizer dürfen in Deutschland einkaufen

Adrian Steineck
Geimpfte aus der Schweiz können zum Einkaufen wieder über die Grenze kommen. Foto: zVg

Ein- und Ausreise ohne Quarantäne möglich/Handel fühlt sich kaum informiert.

Basel/Kreis Lörrach -  Zum Einkaufen nach Weil am Rhein oder Lörrach gehen – das ist für Menschen, die in der Schweiz wohnen und gegen das Coronavirus geimpft sind, seit dieser Woche offenbar wieder möglich. Sie dürfen ab sofort ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg einreisen. Sonderregeln gibt es auch für Personen, die bereits an Corona erkrankt waren. Auf Händlerseite wundert man sich allerdings über die unklare Informationslage zu diesem Thema.

Die Städte Lörrach und Weil am Rhein haben gestern Nachmittag Stellungnahmen zur neuen Situation abgegeben (siehe lokale Berichterstattung für Weil  und für Lörrach).

Bei den Händlern selbst herrschte aber zunächst Ratlosigkeit. „Wir sind gemeinsam mit dem Handelsverband und dem Ordnungsamt noch an dem Thema dran“, heißt es beim Management des Rheincenters in Weil am Rhein. Soviel stand aber gestern Nachmittag bereits fest: „Es stimmt offenbar“, hieß es vom Rheincenter.

Die Auswirkungen auf den Einkaufstourismus aber halten sich bisher noch in Grenzen, wie es vom Rheincenter heißt, denn: „Uns fehlen nicht nur die Schweizer, sondern auch die Franzosen.“ Gestern hätten bereits zahlreiche Schweizer bei dem Weiler Einkaufszentrum angerufen, um nachzufragen, ob ein entsprechender Bericht der Basler Zeitung korrekt ist.

Auch beim Weiler Gewerbeverband Weil-aktiv wird gerade recherchiert, sagt Vorstandsmitglied Bernd Hörenz. „Wir wollen das rechtssicher abgeklärt haben, und dann werden wir als Gewerbeverein auch unsere Mitglieder informieren und Stellung dazu nehmen“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. Generell sei die genaue Lage etwas unklar, da manche Landkreise bereits auf das Einkaufen für Geimpfte hinweisen würden, andere hingegen noch nicht.

Laut einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts besteht für symptomfreie Geimpfte bei der Einreise aus einem Risikogebiet keine Quarantänepflicht mehr. Somit dürfen auch Menschen aus der Schweiz zum Einkaufen nach Deutschland. Dafür muss lediglich der Nachweis erbracht werden, dass vor mindestens zwei Wochen die zweite Impfdosis erhalten worden ist. Wer bereits eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden hat, muss sogar nur eine Dose verimpft bekommen haben.

Zoll nicht betroffen

Beim Hauptzollamt Lörrach ist diese neue Regelung bisher kein Thema. „Die Grenzen sind ja derzeit grundsätzlich offen, daher kontrollieren wir die Einreise nicht“, sagt Sprecherin Antje Bendel gegenüber unserer Zeitung. Vom Lörracher Gewerbeverband Pro Lörrach und dem Handelsverband Südbaden war gestern niemand für eine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung zu erreichen.

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