Basel In drei Etappen zum Atommüll-Endlager

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Die Atommüll-Endlagersuche in der Schweiz gestaltet sich schwierig. Foto: Uwe Anspach/dpa

Endlagersuche II: Standortwahl noch in diesem Jahr / Inbetriebnahme ab 2050 / Referendum möglich

Regio (wer). Wohin mit dem strahlenden Atommüll? In der Schweiz ist die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) damit beauftragt, geeignete Tiefenlager zu lokalisieren: Die Nagra hält mittlerweile drei mögliche Standorte für ein Atomendlager in den Kantonen Aargau, Zürich und Thurgau für geeignet, nachdem in Etappe 1 (2008 bis 2011) des langwierigen Prozesses sechs Standortgebiete geprüft wurden.

Bis 2018 schloss sich Etappe zwei an, in der die Mitwirkung der Regionalkonferenzen auf der Agenda stand und sich die Experten auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp konzentrierten. Im März 2018 hatten auch die Landkreise Waldshut, Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis und Lörrach die Gelegenheit zur Stellungnahme, da die näher untersuchten Lagerorte Jura Ost (Bözberg), Nördlich Lägern und Zürich Nordost grenznah liegen. In der von den Gremien der vier betroffenen Landkreise verfassten Stellungnahme wurde unter anderem auf das „Primat der Sicherheit“ verwiesen, das heißt, der schlussendliche Standort für das Tiefenendlager solle größtmögliche Sicherheit bieten (wir berichteten).

Deutsche Landkreise fordern Transparenz

In der Stellungnahme, welche dem Schweizerischen Bundesamt für Energie (BFE) vorgelegt wurde, heißt es: „Wir waren und sind bereit, die Lasten einer grenznahen Tiefenlagerung zu tragen.“ Zugleich forderten die Landkreise Transparenz.

Von Etappe zu Etappe konnte die Nagra ihr Wissen über den Untergrund in den untersuchten Gebieten vertiefen, Ungewissheiten beseitigen und das Lagerprojekt konkretisieren, wie die Nationale Genossenschaft darlegt. Die drei Gebiete untersucht die Nagra in der dritten Etappe seit November 2018 vertieft. Das Untersuchungsprogramm umfasst die bereits durchgeführten seismischen Messungen sowie Quartäruntersuchungen und Tiefbohrungen. Basierend auf den Resultaten dieser Untersuchungen und dem sicherheitstechnischen Vergleich der Standortgebiete gibt die Nagra 2022 bekannt, welches Standortgebiet sich aus ihrer Sicht am besten für ein Tiefenlager eignet. Für diesen Standort wird sie in der jetzt laufenden Phase 3 (2018 bis 2029) ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten und in zwei Jahren einreichen. Der Bundesrat, der generell über die Bewilligungen für den Bau von Kernanlagen, zu denen auch Tiefenlager zählen, entscheidet, soll im Jahr 2029 über das Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra befinden und seine Entscheidung der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreiten.

Gegen die Erteilung der Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden. Das letzte Wort haben in diesem Fall die Stimmbürger der Schweiz.

Das Kombi-Tiefenlager selbst soll dereinst schwach- und mittelaktive sowie hochaktive Abfälle aufnehmen. Startschuss zum Bau ist frühestens 2045 beziehungsweise 2049 für hochaktive Abfälle. Der Enlagerungsbetrieb ist für 2050 bis 2064 beziehungsweise 2060 bis 2074 vorgesehen. Anschließend wird das Endlager beobachtet und bis 2126 versiegelt.

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