Basel Inselstraße: Zwischennutzung für Asylsuchende

sda
Die Inselstraße gibt Anlass zur Diskussion. Foto:  

Nachdem Mietern in der Inselstraße gekündigt wurde, sollen nun Asylsuchende dort einziehen.

Der Stadtkanton ist auf der Suche nach Wohnplätzen für Asylsuchende auf den Eigentümer der Gebäude in der Inselstraße zugegangen. Die Wohnungen seien „gebrauchstauglich“, müssten nach einer Überbauung von 1975 aber dringend saniert werden. Deshalb hatte die Eigentümerfirma im vergangenen Jahr auch den Mietern an der Inselstraße 62 bis 66 gekündigt. Heidi Mück (GAB) kritisiert das Vorgehen und spricht in ihrer Anfrage an die Basler Regierung von „Massenkündigungen“ und meint, dass es für die gekündigten Mieter nun so aussähe, als ob der Stadtkanton „das unmoralische und eventuell gesetzeswidrige Verhalten des Hausbesitzers“ unterstütze.

Mietern wegen dringender Sanierung gekündigt

Schließlich habe der Eigentümer den Mietern wegen dringender Sanierung gekündigt, was im Widerspruch zur Zwischennutzung stehe. Die Regierung schreibt dazu, dass der Kanton wegen des dringenden Bedarfs an Asyl-Wohnungen nicht die Wahl habe, welche Gebäude zwischengenutzt werden sollen. Eine eventuelle Widerrechtlichkeit der Kündigungen müsse die fürs Mietrecht zuständige Stelle beurteilen. Der Stadtkanton zahle für die Nutzung der Gebäude an der Inselstraße als Asylwohnungen einen Quadratmeterpreis von durchschnittlich 254 Franken pro Jahr. Noch vor der Kündigung der Mieter lag dieser bei 209 Franken. Aktuell liege der Mietpreis noch knapp unter dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis.

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