Basel Kein digitales Parlament

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Die Basler Landräte dürfen in Krisenzeiten auch virtuell abstimmen. Foto: sba/Andre M. Chang

Politik: Landräte sollen in Ausnahmen virtuell abstimmen

Basel -  Mitglieder des Baselbieter Landrats sollen in Krisenzeiten auch in Abwesenheit abstimmen können. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag in seinem pandemiebedingten Exil im Basler Kongresszentrum eine entsprechende Ergänzung des Landratsgesetzes in erster Lesung stillschweigend abgesegnet.

Nur in Ausnahmefällen

Dabei sollen aber die Hürden für diese Ausnahmebewilligung hoch gesteckt werden, wie es in der Vorlage der Geschäftsleitung des Landrats heißt. Ratsmitglieder sollten, wenn immer möglich, physisch an den Parlamentssitzungen teilnehmen. Nur wenn viele Abwesenheiten in einer Krisensituation das Stärkeverhältnis der Fraktionen oder die Vertretung der Regionen deutlich ins Ungleichgewicht bringen würden, sollen virtuelle Abstimmungen möglich werden.

Die Möglichkeit, in Abwesenheit abstimmen zu können, soll demnach explizit nur als Ausnahmeregelung für ausgeprägte Notsituationen ins Gesetz aufgenommen werden. Wenn lediglich einzelne Mitglieder etwa wegen einer Quarantäneverordnung zu Hause bleiben müssen, soll sie nicht zur Anwendung kommen. Auch wird jeweils ein Beschluss der anwesenden Parlamentarier erforderlich sein.

Die Ergänzung des Landratsgesetzes war im Rat unbestritten. Mehrere Fraktionsvertreter sprachen von einem sinnvollen Gesetz, das die demokratische Mitwirkung auch in großen Krisensituationen gewährleisten könne, aber hoffentlich nie zur Anwendung kommen werde. Der Sprecher der FDP-Fraktion betonte aber, dass diese Ausnahmeregelung kein Türöffner für ein digitales Parlament sein dürfe.

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