Basel Klarheit für das Umsteigen in Basel

Die Oberbadische
Am Badischen Bahnhof können Flüchtlinge unter bestimmten Vor­aussetzungen künftig bedenkenlos umsteigen. Foto: Juri Weiss

Flüchtlinge: Neue Regelung beim Badischen Bahnhof. Ausweis ist notwendig.

Basel - Zu der Problematik, dass Flüchtlinge am Badischen Bahnhof nicht legal umsteigen können, schreibt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster in einer Mitteilung von gestern, dass es hier eine Neuerung gebe. „Asylbewerber und Personen mit Duldung dürfen ab sofort am Badischen Bahnhof umsteigen und die deutsch-deutschen Reiseverbindungen ohne die Sorge vor Strafverfolgung oder Bußgeldern nutzen“, teilt Schuster mit.

Eine entsprechende operative Dienstvereinbarung sei zwischen der Bundespolizei und dem schweizerischen Grenzwachtkorps sowie weiteren beteiligten Behörden erreicht worden: Die schweizerische Grenzwache erhebe künftig keine Einwände gegen das Umsteigen, wenn es sich um einen direkten Transit, also eine innerdeutsche Verbindung, handele, die Bahnsteige sowie die beiden Durchgänge Nord und Süd dabei nicht verlassen werden und der Reisende gültige Ausweispapiere und eine Bahnfahrkarte vorweisen kann. Die zuständige Staatsanwaltschaft habe erklärt, dass sie keine rechtlichen Bedenken gegen das Verfahren hat.

Regelung für die Polizei notwendig

Die Vereinbarung war notwendig, da die Bundespolizei in allen Fällen illegaler Grenzübertritte zur Strafverfolgung nach Paragraf 163 der Strafprozessordnung verpflichtet ist. „Der gelegentlich geforderte einfache politische Wille oder das schlichte Wegschauen geht auch bei Asylbewerbern nicht. Deshalb haben wir gemeinsam an einer rechtskonformen Verfahrensweise gearbeitet, die für die Polizei dringend notwendig war – und das sieht die Schweizer Seite genauso“, lässt sich Schuster zitieren. Ausnahmen ohne gültige Rechtsgrundlage für Flüchtlinge, die nicht über die nötigen Schengen-Visa oder Reisedokumente verfügen, seien auch anderen Reisenden kaum vermittelbar, schreibt der Innenpolitiker. „Mein Dank gilt dem Landratsamt Lörrach sowie den beiden Grenzpolizeien, die seit einem von mir begründeten ersten Runden Tisch im April bis jetzt konzentriert an der bi-nationalen Vereinbarung gearbeitet haben“, teilt der Bundestagsabgeordnete mit.

Schuster habe bereits im Januar bei allen Beteiligten darum geworben, in der Verhandlungsphase einer bilateralen Vereinbarung auf Öffentlichkeitsarbeit zu verzichten. Asylbewerber sollten nicht in die Verlegenheit kommen, vor dem offiziellen Inkrafttreten der Dienstvereinbarung etwa unwissentlich illegale Grenzübertritte zu begehen und die Konsequenzen dafür tragen zu müssen, wie es in der gestern verschickten Mitteilung abschließend heißt.

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