Die Vereinbarung war notwendig, da die Bundespolizei in allen Fällen illegaler Grenzübertritte zur Strafverfolgung nach Paragraf 163 der Strafprozessordnung verpflichtet ist. „Der gelegentlich geforderte einfache politische Wille oder das schlichte Wegschauen geht auch bei Asylbewerbern nicht. Deshalb haben wir gemeinsam an einer rechtskonformen Verfahrensweise gearbeitet, die für die Polizei dringend notwendig war – und das sieht die Schweizer Seite genauso“, lässt sich Schuster zitieren. Ausnahmen ohne gültige Rechtsgrundlage für Flüchtlinge, die nicht über die nötigen Schengen-Visa oder Reisedokumente verfügen, seien auch anderen Reisenden kaum vermittelbar, schreibt der Innenpolitiker. „Mein Dank gilt dem Landratsamt Lörrach sowie den beiden Grenzpolizeien, die seit einem von mir begründeten ersten Runden Tisch im April bis jetzt konzentriert an der bi-nationalen Vereinbarung gearbeitet haben“, teilt der Bundestagsabgeordnete mit.