Das Strafgericht legt dem Beschuldigten somit gewerbs- und bandenmäßigen Drogenhandel und die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen zur Last. Zudem wird er wegen Geldwäscherei und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen.
Nicht gelten lassen wollte das Gericht die Aussagen des Beschuldigten, bei den Geldtransfers handle es sich um einen Handel mit Früchten. Die Gerichtspräsidentin hielt fest, dass sich der Angeklagte damit in Widersprüche verstrickt habe. „Ihre Geschichte geht nicht auf.“
Eine wichtige Rolle, weshalb das Gericht mit dem Strafmaß dennoch nicht so weit ging, spielte die Auswertung von Daten eines verschlüsselten Chats auf einem weiteren Telefon. Deutsche, niederländische und belgische Behörden hatten diese den Basler Ermittlern zugestellt. Die Nachrichten zeigen Verbindungen zum internationalen Kokainhandel auf. Es könne aber nicht bewiesen werden, dass der Beschuldigte auch tatsächlich der Verfasser sei.
Nebst der Freiheitsstrafe gilt für den Verurteilten ein Landesverweis von zwölf Jahren. Er muss zudem eine Geldstrafe über 2700 und eine Buße über 300 Franken bezahlen. Er trägt die Verfahrenskosten von 64 000 Franken und die Urteilsgebühr von 30 000 Franken.