Bern/Basel - In der Schweiz gibt es seit gestern erste Lockerungen der Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie. Bau- und Gartenmärkte, Friseursalons, Therapiepraxen, Tier- und Zahnärzte sowie Kosmetik- und Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen.
Coronamaßnahmen: Erste Lockerungen
Bern/Basel - In der Schweiz gibt es seit gestern erste Lockerungen der Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie. Bau- und Gartenmärkte, Friseursalons, Therapiepraxen, Tier- und Zahnärzte sowie Kosmetik- und Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen.
Tropfenzählersystem
Die Branchen haben eigene Schutzkonzepte gegen eine Übertragung des Coronavirus ausgearbeitet. Die Bau- und Gartenmärkte setzen wie der Einzelhandel auf ein Tropfenzählersystem beim Einlass, das Einhalten der Mindestabstände und das bargeldlose Zahlen. Zudem versehen sie die Kassen mit Plexiglasscheiben. Um dem erwarteten Ansturm zu begegnen, wurden spezielle Wartezonen eingerichtet.
Zusätzliche Maßnahmen
Für die Zahnarztpraxen hat die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft zusammen mit den Kantonszahnärzten ein Schutzkonzept erstellt. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Maßnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Abstandhalten im Wartezimmer verstärkt. Schutzmaske ist bei den Zahnärzten ohnehin Routine.
Der Physiotherapeuten-Verband Physioswiss empfiehlt den Therapeuten, bei der Arbeit Schutzmasken zu tragen. Klienten müssen keine Maske anziehen, außer sie gehören einer Risikogruppe an. Weitere Auflagen gelten bei der Patientenzahl in der Praxis und im Wartezimmer. Behandlungen in Alters-, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen nach deren Besuchsregeln.
In Tierarztpraxen und Tierkliniken gilt neben den Distanz- und anderen Regeln neuerdings, dass die Halter ihre Tiere draußen vor der Praxis oder Klinik den Veterinären übergeben und wieder abholen müssen.