Auch der ehemalige Vizedirektor hatte sich in verschiedenen Punkten mehr oder weniger großzügig und auf letztlich rechtswidrige Art entschädigen lassen. Er erstattete der BVB aber offensichtlich anders als der mitangeklagte Direktor einen Betrag von 24 000 Franken an unrechtmäßig bezogener Überzeitentschädigung zurück.
Der Angeklagte Baumgartner war aus gesundheitlichen Gründen von der Anwesenheit an der Verhandlung entschuldigt. Das wurde von der Verteidigung der beiden weiteren Angeklagten als Grund vorgebracht, eine Sistierung der Verhandlung zu beantragen, weil seine Aussagen in der Vorverhandlung für den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten als belastend gewertet werden könnten.
Diesen Antrag wies das Dreiergericht ebenso zurück wie zahlreiche weitere Anträge auf Rückweisung des Falls an die Staatsanwaltschaft oder gar Einstellung des Verfahrens.