Basel Liste der Vergehen ist lang

Die Oberbadische
Der Prozess im Strafgericht ist auf fünf Tage angesetzt, am Freitag wird das Urteil erwartet. Foto: zVg/Kanton Basel-Stadt

Prozess: Ehemalige BVB-Spitze vor Basler Strafgericht

Basel (sda). Die ehemalige Führungsriege der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) muss sich seit Montag vor dem Basler Strafgericht wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten. Sie hat sich laut Anklageschrift mit unlauteren Spesenbezügen und Lohnvorteilen selber bereichert und gegen die Vermögensfürsorge- und Treuepflicht verstoßen.

Die Liste der Vergehen, welche die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt dem früheren Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath, dem früheren Direktor Jürg Baumgartner und seinem Vize vorwirft, ist lang. Es geht um Verstöße gegen Bestimmungen des Lohn- und Personalgesetzes und der Spesenverordnung des Kantons Basel-Stadt. Die Vergehen liegen über sieben Jahre zurück.

In einem schlechten Licht zeigt sich in der Anklageschrift vor allem das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsratspräsident Gudenrath und Direktor Baumgartner. Dieser ließ sich seinen Lohn mit Sukkurs des Verwaltungsratspräsidenten mit großzügigen Nebenleistungen aufwerten.

Rechtswidrige Entschädigung

Dazu gehörten unter anderem eine Dienstwohnung in Basel und ein Dienstwagen für den im Kanton Zürich wohnhaften Direktor. Damit hätten die beiden Führungspersonen gegen die lohn- und personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Stadt verstoßen, heißt es in der Anklageschrift. Aber dabei blieb es nicht: Trotz des Dienstwagens zum Kaufpreis von 58 000 Franken ließ sich Baumgartner weiterhin Fahrkosten für sein privates Auto entschädigen. Und schließlich kamen nicht zu rechtfertigende Spesenabrechnungen in der Höhe von knapp 30 000 Franken sowie unlautere Überzeitentschädigungen und Zusatzvergütungen von zusammen weit über 50 000 Franken dazu.

Auch der ehemalige Vizedirektor hatte sich in verschiedenen Punkten mehr oder weniger großzügig und auf letztlich rechtswidrige Art entschädigen lassen. Er erstattete der BVB aber offensichtlich anders als der mitangeklagte Direktor einen Betrag von 24 000 Franken an unrechtmäßig bezogener Überzeitentschädigung zurück.

Der Angeklagte Baumgartner war aus gesundheitlichen Gründen von der Anwesenheit an der Verhandlung entschuldigt. Das wurde von der Verteidigung der beiden weiteren Angeklagten als Grund vorgebracht, eine Sistierung der Verhandlung zu beantragen, weil seine Aussagen in der Vorverhandlung für den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten als belastend gewertet werden könnten.

Diesen Antrag wies das Dreiergericht ebenso zurück wie zahlreiche weitere Anträge auf Rückweisung des Falls an die Staatsanwaltschaft oder gar Einstellung des Verfahrens.

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