Basel Mehr tun gegen häusliche Gewalt

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Gesetzesänderung: Polizei in Basel soll früher eingreifen können

Die Kantonspolizei Basel-Stadt soll bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt mehr Handlungsspielraum erhalten. Die Regierung beantragt beim Großen Rat dazu eine Teilrevision des Polizeigesetzes.

Basel (sda). Mit dieser Teilrevision soll der Begriff der häuslichen Gewalt breiter gefasst werden, wie es in einer Regierungsmitteilung heißt. Die neue Definition beschränke sich nicht mehr nur auf Vorfälle zwischen mündigen Personen. Häusliche Gewalt betreffe nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, und sie könne ebenso in einer jugendlichen Paarbeziehung vorkommen.

Zukünftig soll die Kantonspolizei zudem die Möglichkeit erhalten, einzelne Schutzmaßnahmen unabhängig voneinander und für verschiedene Betroffene zu verfügen.

Mehr Schutz für bedrohte Personen

Wegweisungen, also das Wegschicken einer Person durch die Polizei, Platzverweise oder Kontaktverbote sollen auch gehäuft angeordnet werden können, wie es weiter heißt.

Die Schutzmaßnahmen sollen es den gefährdeten Personen ermöglichen, in der vertrauten Umgebung zu verbleiben. Zusätzlich zielen sie auf eine Beruhigung der Gewaltsituation. Sind Minderjährige bei häuslicher Gewalt betroffen, soll die Polizei zudem grundsätzlich eine Meldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden sowie an den Kinder- und Jugenddienst erstatten.

Zudem will die Regierung mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage schaffen, um Maßnahmen aus dem 2016 gestarteten und bis Ende diesen Jahres verlängerten Pilotprojekt „Erweiterte Gefährderansprache“ unbefristet weiterzuführen. Dabei können Beratungsstellen stärker als bisher auf die Urheber von Gewalt zugehen.

Mehrkosten von etwa 175 000 Franken im Jahr

Aufgrund des Pilotprojekts seien im Vergleich zur bisherigen Regelung im Polizeigesetz dreimal mehr Personen, die Gewalt in einer Paarbeziehung anwenden, telefonisch erreicht und fast viermal mehr Personen persönlich beraten worden. Im Zuge der Revisionsarbeiten seien zudem Präzisierungen am Gesetz vorgenommen worden.

Durch die Anpassungen am Gesetz, welche die Kantonspolizei betreffen, dürften laut Mitteilung die Fallzahlen bei der Gefährder- und Opferansprache steigen. Gerechnet wird mit einer Verdoppelung der Schutzmaßnahmen. Dies würde zu Mehrkosten von rund 175 000 Franken im Jahr führen.

Kostenneutral umgesetzt werden sollen aber die Anpassung der internen Prozesse und die Schulung des Polizeikorps. Ebenfalls ohne Mehrkosten umgesetzt werden soll die Gefährderansprache für Minderjährige, die neu entwickelt werden soll.

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