Basel Mehrweggeschirrim Straßencafè

Die Oberbadische

Naturschutz: Basel plant Änderung des Umweltschutzgesetzes

Alle Verkaufsstände im öffentlichen Raum sollen im Kanton Basel-Stadt künftig Mehrweggeschirr einsetzen müssen. Die Regierung hat jüngst eine Änderung des Umweltschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Basel (sda). Mit der Anpassung soll die bisherige Unterscheidung zwischen Veranstaltungen und Verkaufsständen wegfallen, wie es in einer Regierungsmitteilung heißt. Diese Gleichstellung solle mehr Klarheit schaffen als die seit dem Jahr 2014 geltende Regelung. Unter die neue Bestimmung fallen Märkte, Kioske, Imbissbuden, Straßencafés und sonstige Verkaufsstände im öffentlichen Raum.

Generelle Ausnahmen, etwa für Fasnacht oder Herbstmesse, soll die Regierung auf Verordnungsstufe regeln.

Mehrwegbecher auch an der Fasnacht

Weiterhin soll bei der Herbstmesse sowie künftig auch an der Fasnacht die Ausgabe von Getränken laut Regierung in Mehrwegbechern erfolgen müssen. Bei Getränken sei der logistische Aufwand geringer als bei Esswaren.

Für Ausnahmen in Einzelfällen wäre das Amt für Umwelt und Energie zuständig. Weiterhin von der Mehrweggeschirr-Pflicht befreit bleiben sollen laut Vernehmlassungsentwurf Verkaufsstellen auf privatem Grund, da eine solche Pflicht laut Regierung die Gewerbefreiheit zu stark berühren würde.

Bestehen bleiben soll die Mehrweggeschirr-Pflicht in allen Gebäuden und auf Grundstücken, die im Eigentum des Kantons oder der Gemeinden sind. Neu sollen zudem Gebäude und Grundstücke mit einbezogen werden, welche vom Kanton oder den Gemeinden genutzt werden. Unter die Regelung fallen somit alle Schulen und Verwaltungsgebäude, wenn Getränke oder Esswaren zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden. Erweitert werden soll zudem die Abfalleimer-Pflicht: Nicht mehr nur „Take-Aways“ sollen vor ihrem Betrieb Abfalleimer aufstellen müssen, sondern alle Verkaufsstellen auf öffentlichem und privatem Grund, wenn sie Getränke und Esswaren in Einwegverpackungen zum Mitnehmen verkaufen.

Abfalleimer sollen zur Pflicht werden

Bei Restaurants oder in Einkaufszentren sollen aber Ausnahmen gewährt werden können.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Regierung auch auf eine im Jahr 2016 in Form einer Anfrage vom Großen Rat an die Regierung überwiesenen Vorschlag aus FDP- und SVP-Kreisen. Diese hatte aber gefordert, die Herbstmesse wie schon die Fasnacht ganz von der Mehrweggeschirrpflicht für Getränke und Esswaren zu befreien.

Laut dem baselstädtischen Umweltschutzgesetz dürfen seit dem Jahr 2014 an Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen für Getränke und Esswaren nur Mehrweggeschirr sowie PET-Flaschen mit Pfand verwendet werden. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen. Ausgenommen ist die dreitägige Basler Fasnacht.

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