Basel Mit zahlreichen Messerstichen getötet

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Vor dem Strafgericht in Muttenz wird ein Mordfall verhandelt. Das Urteil ist für Montag angesetzt. Foto: Pixabay

Ein 60-Jähriger steht seit Mittwoch wegen Mordes an seiner Schwiegertochter vor Gericht. Die Tat sei durch „besondere verwerfliche Beweggründe“ und „besondere Skrupellosigkeit“ geprägt.

Ein 60-jähriger Mann muss sich seit Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz wegen Mordes verantworten. Der Angeklagte soll vor viereinhalb Jahren mit „besonderer Skrupellosigkeit“ seine Schwiegertochter niedergestochen und dabei getötet haben.

Laut Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat am Vormittag des 20. Juni in Pratteln. Der heute 60-jährige Kosovare soll seine 24-jährige Schwiegertochter in seiner Wohnung mit zahlreichen Messerstichen umgebracht haben. Die Anklageschrift lautet auf Mord. Die Tat sei durch „besondere verwerfliche Beweggründe“ und „besondere Skrupellosigkeit“ geprägt.

Er wisse selber nicht, wieso und wie das Ganze passiert sei, sagte der Angeklagte bei Prozessbeginn. Er sei keine Person, die seine eigene Familie zerstöre. „Ich bereue es sehr und bitte um Verzeihung“, sagte er. Zudem sprach der Angeklagte den Angehörigen seiner verstorbenen Schwiegertochter sein Beileid aus.

Differenzen im Vorfeld

Dem Tötungsdelikt vorausgegangen waren laut Anklageschrift Differenzen mit der Schwiegertochter, die den Sohn des Angeklagten im Juli 2015 im Kosovo in einer Doppelhochzeit mit dessen Bruder geheiratet hatte. Wenige Monate später zog sie nach Pratteln und brachte im Oktober 2016 einen Sohn zur Welt.

Die Ehe sei von Schwierigkeiten geprägt gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Immer wieder sei es zu Streitigkeiten und häuslicher Gewalt gekommen. Die Schwiegereltern der Getöteten hätten einen starken Einfluss auf das Paar ausgeübt.

Frau wollte sich von Ehemann trennen

Die 24-jährige Frau wollte sich von ihrem Ehemann trennen. Der Schwiegervater habe nach Wegen gesucht, um sie loszuwerden und im Falle einer Trennung seinen Enkel zu behalten. Dabei habe er auch die Tötung seiner Schwiegertochter in Erwägung gezogen, heißt es weiter. Die Familienmitglieder hätten sich gegenseitig regelrecht gegen die Schwiegertochter aufgehetzt.

Die Schwiegertochter bat laut Anklageschrift am 20. Juni gegen 11.30 Uhr bei ihrem Schwiegervater um Rat und Hilfe, weil sie mit ihrem Mann nicht mehr reden konnte und dieser sie am Vortag vor den Augen des Sohnes geschlagen hatte.

Dabei habe die Schwiegertochter gesagt, dass die Familie nichts unternehme und sie zur Polizei gehen müsse. Der Angeklagte habe seine Schwiegertochter beschuldigt, seine „Familie durcheinander zu bringen“. Gemäß Anklageschrift kippte die Stimmung im Laufe der Konversation; der Angeklagte schickte seinen Enkel mit seiner Ehefrau aus der Wohnung und verschloss die Tür.

Rüstmesser aus Küche

Er habe ein Rüstmesser aus der Küche geholt und mit zahlreichen Hieben auf seine Schwiegertochter eingestochen. Die Schwiegertochter habe minutenlang geschrien und sei an einer durch die Stichverletzungen verursachten Luftembolie gestorben. Der Beschuldigte ließ sich kurz nach der Tat mit dem Messer in der Hand widerstandslos in seiner Wohnung festnehmen. Den von den Nachbarn alarmierten Polizisten habe er „ruhig und abgeklärt“ gesagt, dass er seine Schwiegertochter getötet habe.

Der 60-Jährige war über eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft und sitzt seit März 2022 im vorzeitigen Strafvollzug. Der Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Montagnachmittag verkündet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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