Der Täter musste die Prostituierte nach 6 Uhr aufgegriffen und kurze Zeit darauf erdrosselt haben. Dabei sei er kontrolliert und konzentriert vorgegangen und habe dabei eine gewisse „Planungsfähigkeit“ offenbart, sagte Horn.
Der Täter habe sich überdies wohl bewusst an ein alleine agierendes „Hochrisikoopfer“ aus dem Drogenstrich gewandt, um seine möglichen „Tötungsfantasien“ auszuleben.
Beobachtungen melden
Obwohl die Ermittler von einer Tat mit „sexueller Komponente“ ausgehen, könne bis heute nicht nachgewiesen werden, ob es während der Tat zu Geschlechtsverkehr gekommen sei, sagte Staatsanwalt Balke. Die Frage nach dem „Tatmittel“ für das Erdrosseln des Opfers wollten die Ermittler aus taktischen Gründen nicht beantworten.
Die Polizei ruft nun die Öffentlichkeit auf, Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat und dem Täterprofil zu melden. Dabei seien alle Hinweise wichtig, „auch wenn sie vielleicht noch so unwichtig erscheinen“ mögen, heißt es.
Dabei hofft die Polizei darauf, dass sich ein Kenner des Milieus oder ein Bekannter des Täters mit dem zeitlichen Abstand zur Tat zu einer Zeugenaussage bewegen lässt. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, wurde eine Belohnung von bis zu 20 000 Franken ausgesetzt.