Basel (sda). Die „Basler Zeitung“ (BaZ) hat in Artikeln über das Universitätsspital Basel (USB) Kernaussagen unterschlagen. Der Schweizerische Pressrat hat eine Beschwerde des USB in den wesentlichen Punkten gutgeheißen.
Basel (sda). Die „Basler Zeitung“ (BaZ) hat in Artikeln über das
Basel (sda). Die „Basler Zeitung“ (BaZ) hat in Artikeln über das Universitätsspital Basel (USB) Kernaussagen unterschlagen. Der Schweizerische Pressrat hat eine Beschwerde des USB in den wesentlichen Punkten gutgeheißen.
In den im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichten Artikeln ging es um die Vorwürfe einer Mutter aus Deutschland, wonach ihrem Sohn nach einem Unfall mit Todesfolge im USB ungefragt Organe entnommen worden seien (wir berichteten). Beim Zitieren einer Medienmitteilung des USB ließ die „BaZ“ deren Kernaussage weg, wonach das Institut für Rechtsmedizin keinerlei Hinweise auf Organentnahme gefunden habe. Trotz des Dementis seien die Vorwürfe einen Tag später wiederholt worden. Ein Zwischentitel in einem der Artikel hat laut Presserat zudem nicht der Wahrheit entsprochen und den Leser in die Irre geführt. Ungerechtfertigt habe die Zeitung dem USB auch eine Falschaussage unterstellt.
Um Ungereimtheiten zu erhärten, hätte die „BaZ“ Zusatzrecherchen anstellen müssen, hält der Presserat in seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme fest.