Basel (sda). Das Basler Staatspersonal kann frühestens ab nächstem Jahr wieder mit einem Teuerungsausgleich rechnen. Für 2018 will die Regierung dagegen trotz gestiegener Lebenshaltungskosten auf eine Anpassung der Lohnansätze verzichten.
Basel (sda). Das Basler Staatspersonal kann frühestens ab nächstem Jahr wieder
Basel (sda). Das Basler Staatspersonal kann frühestens ab nächstem Jahr wieder mit einem Teuerungsausgleich rechnen. Für 2018 will die Regierung dagegen trotz gestiegener Lebenshaltungskosten auf eine Anpassung der Lohnansätze verzichten.
Die nach dem Lohngesetz für 2018 relevante Teuerung betrage zwar 1,1 Prozent, teilte die Regierung des Kantons Basel-Stadt mit. Diese positive Teuerung werde jedoch mit der negativen Teuerung verrechnet, die für die Jahre 2011 bis 2016 kumuliert 2,3 Prozent beträgt.
Die Regierung will nun beim Großen Rat beantragen, auf die weitere Verrechnung der in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Negativteuerung zu verzichten. Damit könnte im Jahr 2019 eine positive Teuerung ausgeglichen werden. Ergibt sich indes wieder eine negative Teuerung, würde mit deren Verrechnung 2019 neu begonnen, wie es in der Mitteilung weiter heißt.