Basel Ritterschlag für Basler Fasnacht

Die Oberbadische
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Unesco: Die „drey scheenschte Dääg“ werden zum Weltkulturerbe

Die Unesco hat gestern die Basler Fasnacht auf ihre Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dies ist nach dem Winzerfest in Vevey im vergangenen Jahr der zweite Schweizer Eintrag auf dieser Liste.

Basel (sda). Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte die Basler Fasnacht bereits im vergangenen Jahr als Kandidatur bei der Unesco eingereicht. Das zuständige Unesco-Komitee hat gestern in Südkorea entschieden, die Basler Fasnacht einzutragen, wie das BAK mitteilte. Die Abkürzung Unesco steht für die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Basler Fasnacht sei „eine äußerst vielfältige und lebendige Tradition“, welche Musik, mündliche Ausdrucksformen und Handwerk vereine. Mit jährlich fast 20 000 Aktiven und mehr als 200 000 Besuchern sei sie ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Basler Bevölkerung mit Präsenz im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben und präge den Geist der Stadt mit. Die „drey scheenschte Dääg“, wie die Fasnacht im Basler Dialekt heißt, werden traditionell mit dem Morgenstreich am Montag nach Aschermittwoch eingeläutet.

Die Unesco habe die vom BAK mit dem Basler Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur „als exemplarisch gewürdigt“, weil diese die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes hervorhebe.

Die baselstädtische Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann freut sich über die Anerkennung: „Das ist eine große Ehre und eine Auszeichnung für Basel. Die Unesco würdigt mit dieser Entscheidung die reiche Tradition und Einzigartigkeit der Basler Fasnacht“, lässt sie sich zitieren.

Basel Tourismus jubelt: „Neben der lokalen und nationalen Bedeutung ist diese Würdigung nicht zuletzt auch aus internationaler, touristischer Sicht sehr entscheidend“, wird dessen Direktor Daniel Egloff zitiert.

Mit Nachwuchsarbeit die Tradition bewahren

Die Fasnacht sei für die Stadt „Herzstück ihrer kulturellen Schaffenskraft“ und ermögliche „drei Tage Ausnahmezustand“.

Die vorgeschlagenen Bewahrungsmaßnahmen befürworte die Unesco ebenfalls, hieß es weiter. Diese betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe Jüngerer durch Nachwuchsarbeit, etwa beim Trommeln und Pfeifen, oder durch Material für die Schulen.

Die Bewerbung hält übrigens als neue Bewahrungsmaßnahme unter anderem die Absicht des Fasnachts-Comités fest, ab dem Jahr 2020 im Fünfjahresrhythmus eine Schulparade zu organisieren. Diese soll jeweils vor der Fasnacht rund 7000 junge Aktive ins Stadtzentrum bringen. Dabei werde auch die Herstellung von Fasnachtslarven thematisiert.

Der Bundesrat hatte im Jahr 2014 eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen zur Einreichung bei der Unesco genehmigt. Darunter waren neben dem „Fête des Vignerons“ in Vevey und der Basler Fasnacht auch das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, das Jodeln, die historischen Prozessionen in Mendrisio und der Umgang mit der Lawinengefahr.

Das Unesco-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes soll laut BAK Kulturerbe schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern vor allem mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Das Erbe spiegle die kulturelle Vielfalt wider und zeuge von der menschlichen Kreativität.

Die Basler Fasnacht befindet sich damit bei der Unesco ab sofort in illustrer Gesellschaft: Rund 400 Kulturformen stehen auf besagter Liste des immateriellen Kulturerbes. Die Sitzung des zuständigen Unesco-Ausschusses auf der südkoreanischen Ferieninsel Jeju dauert bis zum 9. Dezember.

Das immaterielle Kulturerbe ist vom Unesco-Welt- und Naturerbe zu unterscheiden. Zwölf Orte beziehungsweise Stätten der Schweiz sind im Unesco-Welterbe eingetragen, zuletzt wurde das architektonische Werk von Le Corbusier auf die Liste aufgenommen.

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