Basel Salzabbau soll bis 2075 möglich sein

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Es wird weiter Salz abgebaut (Symbolfoto) Foto: Die Oberbadische

Beschluss: Aargauer Regierungsrat verlängert Vertrag mit Schweizer Salinen

Pratteln -  Der Aargauer Regierungsrat hat den Konzessionsvertrag mit den Schweizer Salinen für den Salzabbau bis 2075 verlängert. Der Baselbieter Regierungsrat überwies die Verlängerung in seinem Gebiet zur Genehmigung an den Landrat.

Mit der Verlängerung der Konzession im Aargau könne man im Bezirk Rheinfelden weitere 50 Jahre – von 2026 bis 2075 – Salz gewinnen, teilten die Schweizer Salinen mit. Dies trage entscheidend zur nachhaltigen Versorgung der Schweiz mit Salz bei. Mit der neuen Konzession sehen die Schweizer Salinen im Aargau auch neue Bohrfelder für die Salzgewinnung vor. Dafür sind Anpassungen des kantonalen Richtplanes und Nutzungsplanes nötig. Entscheiden wird darüber der Große Rat.

Baselbieter Landrat fasst Beschluss

Auch der Baselbieter Regierungsrat will den Konzessionsvertrag mit den Schweizer Salinen bis 2075 verlängern. Beschließen soll die Verlängerung der Landrat. Voraussichtlich noch dieses Jahr wird er dazu die Beratung aufnehmen.

Das Konzessionsgebiet im Kanton Baselland bleibe unverändert, hieß es in der Mitteilung. Der Konzessionsvertrag bedeute nicht, dass die Schweizer Salinen in diesem Gebiet automatisch Salz abbauen dürften. Vielmehr unterstehe jedes einzelne Abbauprojekt einem umfangreichen Bewilligungsverfahren.

Konzept für Überwachung und Nachsorge

Die Konzessionsverlängerungen für beide Kantone beinhalten ein neues Überwachungs- und Nachsorgekonzept. Dieses gelte über das Konzessionsende im Jahr 2075 hinaus, hieß es weiter. Die Schweizer Salinen würden sicherstellen, dass der Betrieb, die Nachsorge und der Rückbau der für die Salzgewinnung nötigen Anlagen finanziert seien. Außerdem würden die Haftungsrisiken hinreichend abgesichert.

Baselland erhält 21 Millionen Franken

Für die Konzessionsverlängerung erhält der Kanton Aargau 30 Millionen Franken, der Kanton Baselland 21 Millionen Franken. Der Unterschied liegt darin begründet, dass die geschätzten abbaubaren Ressourcen im Aargau größer sind als in Baselland.

Weiterhin erhalten beide Kantone als Konzessionsgebühr einen Franken pro Tonne gefördertem Salz. Hinzu kommen die Dividenden des Unternehmens, die Regalabgaben und die Steuereinnahmen, wie die Schweizer Salinen schreiben.

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