Basel Sein Knöllchen per Mausklick bezahlen

Die Oberbadische
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Bußgeld: Basler Polizei setzt auf Strafzettel mit QR-Code

Wer in Basel ein „Knöllchen“ erhält, der kann dieses auch im Internet bezahlen. Als erste Behörde in der Schweiz hat die Kantonspolizei Basel im November vergangenen Jahres die Bußgeldzettel mit einem QR-Code eingeführt.

Von Adrian Steineck

Basel. Dieser Code, ein quadratisches Punkteraster, kann mit einem Smartphone eingescannt werden. Das Bußgeld kann dann über den Onlineschalter der Kantonspolizei wahlweise per Karte oder Onlinebanking bezahlt werden. Weiterhin gibt es nach wie vor die Möglichkeit, seinen Strafzettel persönlich auf jedem Polizeiposten zu bezahlen.

Eingeführt wurden die neuen Strafzettel, um den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand für die Polizei zu verringern. „Die Einführung des neuen Strafzettels sowie die Entwicklung der dazugehörigen App sind Teil des mehrjährigen Projekts Kapo2016“, sagt Toprak Yerguz, Sprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), auf Anfrage unserer Zeitung. Im Zuge dieses Projekts werden betriebsinterne Prozesse auf den Prüfstand gestellt; zugleich soll mit neuen technischen Lösungen die Schreibarbeit für die Polizisten reduziert werden.

Der Verwaltungsaufwand soll gesenkt werden

„Durch den Ausbau des E-Government-Angebots kann die Bevölkerung polizeiliche Dienstleistungen vermehrt direkt und jederzeit von Zuhause aus nutzen“, sagt Yerguz. Zudem könne die Kantonspolizei ihre Effizienzgewinne durch eine nochmals verstärkte Präsenz auf der Straße in die Sicherheit der Bevölkerung investieren.

In den ersten neun Monaten mit dem neuen Strafzettel hat die Basler Polizei rund 75 000 dieser QR-Knöllchen verteilt. „Angesichts dieser Zahl gab es vergleichsweise wenige Rückfragen“, fasst der Sprecher des JSD die bisherigen Erfahrungen zusammen. Die meisten Nachfragen, welche die Polizei erreichten, beträfen die Zahlungsmöglichkeiten oder seien allgemeiner Natur gewesen.

Für Grenzgänger, die in Basel geblitzt werden, ändert sich durch den neuen Strafzettel nichts. „Der Verfahrensablauf bleibt genau gleich wie bisher“, sagt Yerguz mit Blick auf Deutsche und Franzosen, die in der Schweiz eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen. „Es gibt nach 30 Tagen eine Halteranfrage in das jeweilige Land“, sagt Yerguz. Säumige Bußgeldzahler würden auch weiterhin über die Ländergrenzen hinweg verfolgt.

Dem Datenschutz wurde laut Yerguz bei der Erstellung der neuen Strafzettel große Aufmerksamkeit gewidmet. „Auf dem Online-Bußenschalter können Sie mit dem QR-Code eines fremden Strafzettels nicht mehr Daten einsehen, als dies wie bisher mit dem alten Zettel auch der Fall war.“ Personenbezogene Daten seien also auf diese Weise nicht abrufbar.

Datenschutz spielt eine große Rolle

Denn um den Strafzettel online einsehen zu können, werden weitere Daten verlangt, die Eingabe der Strafzettelnummer oder des QR-Codes alleine reichen nicht. So wird vermieden, dass Fremde etwa willkürlich einen Strafzettel von der Frontscheibe eines Wagens mit dem Smartphone einscannen und dann eventuell die von einer Radarfalle gemachten Bilder oder personenbezogene Daten einsehen können.

Für Personen, die den neuen Service nicht nutzen wollen oder können, etwa weil sie kein Smartphone haben oder schlichtweg den analogen Weg bevorzugen, ändert sich im Übrigen nichts. Sie werden wie bisher nach 30 Tagen mit einer Übertretungsanzeige inklusive Einzahlungsschein per Post über das Bußgeld informiert. Dieses können sie dann am Postschalter bezahlen

Weitere Informationen: Betroffene können den Online-Bußgeldschalter unter www.secure.bs.ch/web/polizei/verkehr/bussen einsehen.

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