Basel „Selbstherrlich“ Regeln ignoriert

Die Oberbadische

Gericht: Schuldsprüche und ein Freispruch im Prozess gegen BVB-Leitung / Schadenssumme ist gering

Der ehemalige Direktor der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) und sein Vizedirektor sind am Freitag vom Basler Strafgericht der mehrfachen untreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen worden. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident wurde kostenfrei freigesprochen.

Basel (sda). Der ehemalige Direktor Jürg Baumgartner wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 166 Franken verurteilt. Für den Vizedirektor fiel eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu 400 Franken an. Der freigesprochene ehemalige Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath erhält eine Parteientschädigung von 37 500 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die drei ehemaligen Führungspersonen bedingte Freiheitsstrafen beantragt: jeweils 15 Monate für den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten sowie den Ex-Direktor und 13 Monate für den Vizedirektor, der eine gewisse Reue gezeigt und auch unrechtmäßig bezogene Überstundenentschädigungen in Höhe von 24 000 Franken zurückbezahlt hat.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtlich ging es um Verstöße gegen Bestimmungen des Lohn- und Personalgesetzes und der Spesenverordnung des Kantons Basel-Stadt (wir berichteten). Die Kaderpersonen hätten bei Spesenbezügen und materiellen Lohnverbesserungen mit dem Bezug respektive der Gewährung von Dienstwagen und einer Dienstwohnung im Fall des Ex-Direktors arg über die Stränge geschlagen, so die Anklageschrift.

Kein vorsätzliches Handeln

Bei den von der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten vorgebrachten Vorwürfen sah das Gericht in keinem Fall ein vorsätzliches Vergehen gegen Geschäftsregeln gegeben. Er habe sich in keinem Fall selber bereichert, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Es sei zudem nicht Aufgabe eines Verwaltungsratspräsidenten, jede Geschäftskreditkarten-Ausgabe der von ihm beaufsichtigten Direktion im Detail auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Deshalb wurde Gudenrath freigesprochen.

Geringe Schadenssummen

Keine Freisprüche gab es bei den mitangeklagten Direktionsmitgliedern. Allerdings entschied sich das Gericht in beiden Fällen für das milde Strafmaß einer bedingten Geldstrafe.

Auf die Schadenersatzforderung der BVB ging das Gericht nicht ein. Zwar liege bei beiden Verurteilten in gewissen Fällen, vor allem bei der Entgegennahme von viel zu hohen Anerkennungsprämien, eine vorsätzliche Bereicherungsabsicht vor. Direktor Baumgartner habe sich in einem Fall auch „selbstherrlich“ über ihm bekannte Regeln hinweggesetzt. Die letztlich als strafrelevant übrig gebliebene Schadenssumme sei in beiden Fällen aber tief, sagte der Gerichtspräsident.

Schädliche Spesenkultur

Der Vizedirektor habe sich zudem reuig gezeigt. Beim Fall des Direktors indes wurde negativ bemerkt, dass er als Geschäftsleiter die schädliche Spesenkultur nicht unterbunden habe. Und diese schädliche Spesenkultur habe sich nicht erst mit der Führungsriege eingenistet, die sich jetzt vor Gericht zu verantworten hatte, sagte der vorsitzende Präsident des Dreiergerichts. Für ihn war es entsprechend nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft nicht auch gegen frühere Führungspersonen vorgegangen sei.

„Schwieriges Verfahren“

Der Gerichtspräsident bezeichnete den Fall alles in allem als ein „sehr schwieriges Verfahren“. So sei er zum einen ein „Abfallprodukt“ eines politischen Prozesses geworden, zum anderen durch den heftigen Machtkampf innerhalb der Basler Verkehrsbetriebe beeinflusst gewesen.

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