Keine Freisprüche gab es bei den mitangeklagten Direktionsmitgliedern. Allerdings entschied sich das Gericht in beiden Fällen für das milde Strafmaß einer bedingten Geldstrafe.
Auf die Schadenersatzforderung der BVB ging das Gericht nicht ein. Zwar liege bei beiden Verurteilten in gewissen Fällen, vor allem bei der Entgegennahme von viel zu hohen Anerkennungsprämien, eine vorsätzliche Bereicherungsabsicht vor. Direktor Baumgartner habe sich in einem Fall auch „selbstherrlich“ über ihm bekannte Regeln hinweggesetzt. Die letztlich als strafrelevant übrig gebliebene Schadenssumme sei in beiden Fällen aber tief, sagte der Gerichtspräsident.
Schädliche Spesenkultur
Der Vizedirektor habe sich zudem reuig gezeigt. Beim Fall des Direktors indes wurde negativ bemerkt, dass er als Geschäftsleiter die schädliche Spesenkultur nicht unterbunden habe. Und diese schädliche Spesenkultur habe sich nicht erst mit der Führungsriege eingenistet, die sich jetzt vor Gericht zu verantworten hatte, sagte der vorsitzende Präsident des Dreiergerichts. Für ihn war es entsprechend nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft nicht auch gegen frühere Führungspersonen vorgegangen sei.
„Schwieriges Verfahren“
Der Gerichtspräsident bezeichnete den Fall alles in allem als ein „sehr schwieriges Verfahren“. So sei er zum einen ein „Abfallprodukt“ eines politischen Prozesses geworden, zum anderen durch den heftigen Machtkampf innerhalb der Basler Verkehrsbetriebe beeinflusst gewesen.