Wer eine Aufenthaltsbewilligung hat und insgesamt 50 000 Franken Sozialhilfe bezog, der kommt mit Sicherheit auf den Prüfstand. Das gleiche gilt für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) ab 80 000 Franken. In beiden Fällen kann das kantonale Amt für Migration und Integration (MIKA) das Aufenthaltsrecht überprüfen und gegebenenfalls widerrufen.
Ob bei Erreichen des Orientierungswerts der Entzug der Bewilligung verfügt werden könne, sei von weiteren Faktoren abhängig. Insbesondere müsse die Maßnahme verhältnismäßig sein, schreibt der Regierungsrat dieser Tage in seiner Stellungnahme zu einer Anfrage der SVP. Damit das MIKA die Fälle untersuchen kann, ist es auf Informationen der Gemeinden angewiesen