Basel Straßenlärm ist im Baselbiet ein Problem

Die Oberbadische
Lärm von der Straße kann krank machen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Grenzwerte: Auch Schutzmaßnahmen schaffen hier nur teilweise Abhilfe

Liestal (sda). 22 000 Personen werden in Baselland entlang der Kantonsstraßen auch nach Umsetzung aller geplanten Lärmschutzmaßnahmen von Grenzwertüberschreitungen betroffen sein. Bei 6000 Personen kann die Lärmbelastung unter den Grenzwert gesenkt werden.

Eine „deutliche Lärmreduktion“ werde durch die Maßnahmen insgesamt bei rund 18 000 betroffenen Personen erreicht, schreibt die Regierung gestern in der Antwort auf eine Anfrage eines SP-Landrats. Vor den Sanierungsmaßnahmen seien insgesamt 28 000 Personen von Grenzwertüberschreitungen betroffen gewesen.

Im Baselbiet müssen laut Regierung insgesamt 186 Kilometer an Kantonsstraßen saniert werden. Davon sind an 163 Kilometern Lärmschutzmaßnahmen bereits umgesetzt. Der Kanton schöpfe dabei alle „möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen“ aus, wie den Einbau eines lärmreduzierenden Belags, Lärmschutzwände oder Temporeduktionen.

Letztere wurden laut Regierung in zahlreichen Gemeinden vorgenommen. Auf mehreren Straßenabschnitten sei die Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert worden, an einem Straßenabschnitt von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde. Kein Abschnitt an Kantonsstraßen wurde bislang mittels Temporeduktion auf 30 Kilometer pro Stunde lärmsaniert.

2600 Gebäude sind nicht vom Lärm entlastet

Von den 186 Kilometern an sanierungspflichtigen Kantonsstraßen würden aber nach der Umsetzung von Maßnahmen nur entlang von 40 Kilometern bei allen angrenzenden Gebäuden die Grenzwerte eingehalten, wie es weiter heißt. An den übrigen Straßenzügen gibt es trotz der Maßnahmen weiterhin Grenzwertüberschreitungen.

Diese Überschreitungen können laut Regierung teilweise auch nur einzelne Gebäude, Räume oder Fenster pro Straßenkilometer betreffen. Der Kanton geht davon aus, dass unter dem Strich bei insgesamt 2600 Gebäuden die Lärmwerte auch nach den umgesetzten Maßnahmen über dem Immissionsgrenzwert liegen. Wenn weiterführende Lärmschutzmaßnahmen aus Sicht des Kantons nicht möglich sind, kann die Bau- und Umweltschutzdirektion für jene Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen Erleichterungen verfügen. Diese befreien den Kanton von einer weiteren Sanierungspflicht.

Bisher existieren laut Regierung rechtskräftige Verfügungen mit Erleichterungen für 2121 Gebäude. Diese seien über den gesamten Kanton verteilt. Die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung verpflichtet den Kanton als Strasseneigentümer der Kantonsstraßen, sämtliche lärmbelasteten Straßenabschnitte zu sanieren. Die Frist für Sanierungsmaßnahmen war Ende März abgelaufen. Im Kanton Basel-Landschaft stehen mehrere Belagssanierungen aufgrund der Mehrjahresplanung noch aus, wie es in der Mitteilung der Regierung abschließend heißt.

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