Von den 186 Kilometern an sanierungspflichtigen Kantonsstraßen würden aber nach der Umsetzung von Maßnahmen nur entlang von 40 Kilometern bei allen angrenzenden Gebäuden die Grenzwerte eingehalten, wie es weiter heißt. An den übrigen Straßenzügen gibt es trotz der Maßnahmen weiterhin Grenzwertüberschreitungen.
Diese Überschreitungen können laut Regierung teilweise auch nur einzelne Gebäude, Räume oder Fenster pro Straßenkilometer betreffen. Der Kanton geht davon aus, dass unter dem Strich bei insgesamt 2600 Gebäuden die Lärmwerte auch nach den umgesetzten Maßnahmen über dem Immissionsgrenzwert liegen. Wenn weiterführende Lärmschutzmaßnahmen aus Sicht des Kantons nicht möglich sind, kann die Bau- und Umweltschutzdirektion für jene Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen Erleichterungen verfügen. Diese befreien den Kanton von einer weiteren Sanierungspflicht.
Bisher existieren laut Regierung rechtskräftige Verfügungen mit Erleichterungen für 2121 Gebäude. Diese seien über den gesamten Kanton verteilt. Die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung verpflichtet den Kanton als Strasseneigentümer der Kantonsstraßen, sämtliche lärmbelasteten Straßenabschnitte zu sanieren. Die Frist für Sanierungsmaßnahmen war Ende März abgelaufen. Im Kanton Basel-Landschaft stehen mehrere Belagssanierungen aufgrund der Mehrjahresplanung noch aus, wie es in der Mitteilung der Regierung abschließend heißt.