Basel Täter gingen kaltblütig vor

(sda/ov)
Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Doppelmord von Basel wird weiter verhandelt. Gegensätzliche Standpunkte prallen aufeinander.

Basel - Wegen mehrfachen und versuchten Mordes will die baselstädtische Staatsanwaltschaft einen heute 42-jährigen Albaner lebenslänglich hinter Gitter bringen (wir berichteten gestern). Die Verteidigung plädiert aber auf Freispruch, da keinerlei Beweise vorlägen und er die Tat abstreite.

Zwei Männer waren am Abend des 9. März vergangenen Jahres ins Café 56 an der Erlenstraße marschiert und hatten dort zwei Albaner getötet. Das Überwachungsvideo der Polizei, die den Ort als mutmaßlichen Drogenumschlagsplatz beobachtete, zeigt, mit welcher Kaltblütigkeit die Mörder vorgegangen sind.

Der Angeklagte hatte sich zunächst gestellt, widerrief jedoch drei Tage später sein Geständnis und sagte, er habe mit der falschen Selbstbeschuldigung einen älteren und damit ranghöheren Verwandten geschützt.

Staatsanwalt fordert die volle Härte

Für den Staatsanwalt ist der Widerruf des Geständnisses eine Finte. Der Angeklagte habe in seinen Aussagen „Täterwissen“ bewiesen. Trotz oft vagen Angaben sei die „Indizienkette“ samt Videos klar – und falls doch ein anderer geschossen hätte, sei er mit gemeinsamem Willen und aktiv beteiligt auch verantwortlich. Andere Beizengäste und selbst das überlebende Opfer schwiegen bis heute aus Angst.

Angesichts der Planung und der Skrupellosigkeit sowie fehlender Reue und Einsicht und diverser Vorstrafen sah der Staatsanwalt nichts Entlastendes. Auch die Prognose sei für den Dauerdelinquenten schlecht. Darum habe er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verdient, plus die maximalen 15 Jahre Einreisesperre.

Der Verteidiger erklärte das Auf-sich-Nehmen von Schuld für einen älteren Blutsverwandten als kulturell plausibles Motiv für das falsche Geständnis. Der Angeklagte habe angenommen, dass die Lüge rasch auffliegen werde. Vage Aussagen sollten die Familie heraushalten. Verstoßen zu werden wäre für einen Albaner unerträglich.

Wäre er wirklich ein Schwerverbrecher, würde er sich doch nicht selber stellen, erklärte der Verteidiger. Das angebliche Täterwissen sei bloß gut geraten und gut instruiert durch Verwandte. Das Überwachungsvideo sei völlig unscharf und erlaube keine Identifikation. Für einen Schuldspruch brauche es zweifelsfreie Beweise, nicht bloß Erklärungen, warum solche fehlten.

Verteidiger sieht Beweise nicht als ausreichend an

Auf dem im Gerichtssaal abgespielten Video der abendlichen Tatzeit sind Gesichter kaum zu erkennen. An den Schuhen des Angeklagten wurden zwar mittels Lumineszenzverfahren Blutspuren nachgewiesen, konnten mangels DNA aber nicht einem der Opfer zugeordnet werden.

Der Angeklagte selber blieb vor dem Gericht oft vage, so etwa zu seinem Erwerbseinkommen oder Aufenthaltsorten. Am Ende sagte er, ihm tue leid, was passiert sei, auch den Opfern. Er habe einen Fehler gemacht, doch mit den tödlichen Schüssen habe er nichts zu tun. Das Urteil wird am morgigen Nachmittag erwartet.

Ob und wann der in den Niederlanden gefasste zweite Verdächtige in die Schweiz ausgeliefert wird, ist derzeit offen. Er ist dort laut dem Gerichtspräsidenten der Hauptangeklagte in einem Drogenprozess.

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