Verteidiger sieht Beweise nicht als ausreichend an
Auf dem im Gerichtssaal abgespielten Video der abendlichen Tatzeit sind Gesichter kaum zu erkennen. An den Schuhen des Angeklagten wurden zwar mittels Lumineszenzverfahren Blutspuren nachgewiesen, konnten mangels DNA aber nicht einem der Opfer zugeordnet werden.
Der Angeklagte selber blieb vor dem Gericht oft vage, so etwa zu seinem Erwerbseinkommen oder Aufenthaltsorten. Am Ende sagte er, ihm tue leid, was passiert sei, auch den Opfern. Er habe einen Fehler gemacht, doch mit den tödlichen Schüssen habe er nichts zu tun. Das Urteil wird am morgigen Nachmittag erwartet.
Ob und wann der in den Niederlanden gefasste zweite Verdächtige in die Schweiz ausgeliefert wird, ist derzeit offen. Er ist dort laut dem Gerichtspräsidenten der Hauptangeklagte in einem Drogenprozess.