Basel Täterin zeigt keine Reue

Die Oberbadische
Archivfoto: Michael Werndorff Foto: Die Oberbadische

Gericht: Neue Einzelheiten im Fall des getöteten Grundschülers

Die tödliche Messerattacke auf einen siebenjährigen Schüler im Basler Gotthelf-Quartier hat im März die Schweiz und das angrenzende Ausland erschüttert. Wie Gerichtsurteile jetzt belegen, soll die 75-jährige Täterin vorsätzlich gehandelt haben, und zwar um Aufmerksamkeit zu erreichen.

Von Michael Werndorff

Basel. Der Grundschüler befand sich auf dem Heimweg, als er am 21. März gegen 11.30 Uhr von einer Frau niedergestochen wurde. Trotz schneller medizinischer Hilfe, Wiederbelebungsmaßnahmen und einer Notoperation verstarb der Junge noch am selben Tag (wir berichteten). Eine Stunde nach der Tat, nachdem sie sich noch eine Weile im Schützenmattpark aufhielt, stellte sich die Frau der Basler Staatsanwaltschaft.

Ermittler rekonstruieren gelöschte SMS

Wie ein der Redaktion von „CH Media“ vorliegendes Urteil des Basler Berufungsgerichts jetzt belegt, hat die Frau das Kind getötet und die Tat „als bloßes Mittel zum Zweck genommen, um dadurch auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen“.

Während die 75-Jährige im Verlauf der Vernehmungen versuchte, eine Affekthandlung geltend zu machen – der Bub sei auf einmal vor ihr gestanden, dann habe sie zugestochen –, belegt die Auswertung ihres Mobiltelefons das Gegenteil: Bereits einen Tag vor der Tötung hat die Frau eine SMS verfasst, in der sie sich zur Tat bekennt. Die gelöschte Nachricht konnten die Ermittler rekonstruieren. Unmittelbar nach der Tat hat sie erneut eine SMS getippt und diese an eine Reihe von Personen gesandt: „Hoi ihr Lieben. Habe ein Kind getötet, damit ich mein Eigentum zurückbekomme. Stelle mich der Polizei und übernehme die Verantwortung, sofern ich nicht als Staatsfeind umgebracht werde.“

Die 75-Jährige habe sich damals offenbar als Opfer eines Komplotts gesehen, wie sie dem Lokalsender Telebasel damals in einem Telefonat unmittelbar nach der Tat erklärte: „Ich wurde aus meiner Wohnung geschmissen, habe gar keinen Zutritt mehr zu meiner Wohnung. Bei den Behörden hört mir ja auch keiner zu. Irgendwie musste ich mir ja Gehör verschaffen.“

Im Jahr 2003 wurde die Frau im Rahmen einer psychiatrischen Untersuchung als „vollständig unzurechnungsfähig diagnostiziert“. Gutachter stellten 2005 und 2006 erneut eine „andauernde wahnhafte Störung“ mit schlechter Prognose fest, die kaum behandelbar sei, wie Schweizer Medien berichteten.

Laut Berufungsgericht lasse die Frau an ihrem Motiv keinen Zweifel: Es speise sich „zur Hauptsache aus einem subjektiven Unrechtsgefühl, welches sie auf diverse behördliche Fehlleistungen zurückführt, die teilweise mehrere Jahrzehnte zurückreichen.“ Zudem zeigte die Täterin vor Gericht keine Spur von Reue. Sie wolle keine Verantwortung übernehmen und sei empathielos. Die Tötung des Kindes sehe sie weiterhin als „legitimes Mittel, um auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen.“

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading