Erhebliche Auswirkungen
So hätte der Doppelspurausbau zwischen Riehen und LörrachStetten besonders auf Riehen erhebliche Auswirkungen: Bei einer oberirdischen Trassenführung würden sowohl Teile des Dorfkerns als auch an der Strecke angrenzende Wohnbauten und Straßen von größeren baulichen Eingriffen betroffen sein.
„Der Dorfkern würde noch stärker gespalten, als es jetzt schon der Fall ist“, verweist Hettich auf längere Schrankenschließzeiten. Hinzu kämen eine zusätzliche Lärmbelastung, Platzbedarf und der Verlust von Wegverbindungen sowie Folgen für den Ortsbildschutz. Derweil würde die Tieferlegung eine Bauzeit von drei bis vier Jahren vorsehen, in welcher die S-Bahn nicht fahren kann. Bei einem oberirdischen Ausfall ist ebenfalls mit Betriebsunterbrechungen zu rechnen, die laut Experten jedoch nur in der Größenordnung von einigen Wochen liegen soll. Noch gibt es keinen Plan, wie der Ausfall überbrückt werden kann.
Bahn hat keinen Anspruch
Nach der Ablehnung durch den Gemeinderat wurde die Machbarkeit eines unterirdischen Ausbaus gefordert und in der Folge auch geprüft, berichtet Hettich. Überdies: Aus einer Sitzungsvorlage geht hervor, dass die maßgebenden Staatsverträge einen Doppelspurausbau nicht vorsehen. Und weiter: „Die Deutsche Bahn hat deswegen keinen staatsvertraglichen Anspruch, doppelgleisig durch Riehen zu bauen.“
Einspruch möglich
Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass beide Varianten technisch machbar sind. Ob sie auch beide rechtlich realisierbar sind, soll Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens sein, in welchem es zu Einsprachen oder Gerichtsbeschlüssen kommen kann.
Die Frage, ob sich Riehen rechtlich gegen eine oberirdische Realisierung wehren kann, ist mittlerweile geklärt: Die Gemeinde hat kein Vetorecht und kann lediglich einen Einspruch im Plangenehmigungsverfahren erheben, wofür sie Argumente haben muss. Auch dann sei nicht sicher, ob dem Einspruch stattgegeben wird. Indirekt könne die Gemeinde versuchen, Druck auf den Kanton auszuüben. „Dieser wird aber vermutlich kein Veto einlegen, da die Realisierung eines 15-Minuten-Takts von regionalem Interesse ist“, heißt es im Bericht der Sachkommission Versorgung, Mobilität und Energie zum Planungskredit für die unterirdische Kapazitätserweiterung der S-Bahn.
Ergebnisse ab 2025
Sobald die Planungsarbeiten für beide Varianten abgeschlossen und die nötigen flankierenden Maßnahmen bekannt sind, kann entschieden werden, ob und welche Variante letztlich umgesetzt werden soll. Die Ergebnisse des Testplanungsverfahrens sollen Ende des Jahres vorliegen, die bahntechnischen Planungsarbeiten sollen im Jahr 2025 abgeschlossen sein.