In der juristischen Auseinandersetzung um das geplante Güterterminal in Kleinhüningen hat ein wichtiges Verfahren ein Ende gefunden. Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde der Logistikfirma Swissterminal gegen ein Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts abgewiesen. Swissterminal argumentierte, dass die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) im Zusammenhang mit dem Millionenprojekt eine öffentliche Ausschreibung hätte vornehmen müssen. Das Bundesgericht verneinte die Ausschreibungspflicht gemäß dem Binnenmarktgesetzes. Damit dies greift, hätten die Schweizerischen Rheinhäfen ihr kantonales Nutzungsmonopol auf dem Hafengebiet an Private übertragen müssen.