Basel Verfahren wegen Organentnahme ist abgeschlossen

Die Oberbadische

Basel. Ein 20-jähriger Deutscher wurde am 6. August vergangenen Jahres in

Basel. Ein 20-jähriger Deutscher wurde am 6. August vergangenen Jahres in gesundheitlich kritischem Zustand von Maulburg durch den Rettungsdienst in die Notfallstation des Universitätsspitals Basel eingewiesen. Dort konnte nur noch der Tod des Mannes festgestellt werden. Da die Todesursache nicht geklärt war, ersuchte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen damals die Staatsanwaltschaft in Basel, die Todesursache abzuklären. In der Folge wurde durch das Institut für Rechtsmedizin eine Obduktion durchgeführt.

Ende Oktober erstattete der Anwalt der Mutter des Verstorbenen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, weil dem Verstorbenen ohne dessen Zustimmung Organe im großen Umfang entnommen worden seien (wir berichteten). Damals äußerte die Mutter den Verdacht, dass es zu einer illegalen Organentnahme gekommen und Ärzte im Universitätsspital Basel in einen organisierten Organhandel verwickelt seien.

Die strafrechtlichen Abklärungen sowie das forensische Abschlussgutachten ergaben jetzt, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Organentnahme gekommen war oder „der Totenfrieden sonst wie gestört worden wäre“, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in einer Mitteilung von gestern schreibt. Das Verfahren wurde deshalb abgeschlossen.

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